Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern Link zur Förderung kopieren

Nicht rückzahlbare Einmalbeitragsförderung bis zu max. 35 Prozent der Sanierungskosten bei thermisch-energetischen Gebäudesanierungen sowie bei Förderung der Sanierung von Heizungsanlagen unter Verwendung von hocheffizienten alternativen Systemen – Förderung von Rückbaukosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-0
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at/sanierung1

Keine Kosten; der Antrag ist gebührenfrei

Während der Bautätigkeit durch den Wohnfonds Wien als Bauaufsichtsorgan.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027275

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