Sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für die Durchführung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel für den Einbau von Wärmeschutzfenstern, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055185