Ökobonus Zuschuss (Wohnhaussanierung) Link zur Förderung

Das Land gewährt für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle (zumindest sind drei der folgenden Bauteile gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem) eine Förderung in Form eines einmaligen (nicht rückzahlbaren) Zuschusses.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wohnbauförderung
https://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Ansuchen ist gebührenfrei. Die Auszahlung erfolgt ab Zusicherung.

Es erfolgt eine Prüfung der Heizwärmebedarfsberechnung sowie Vor-Ort-Kontrollen der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlage

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991); Wohnhaussanierungsrichtlinie, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Anschlussförderung

Das Objekt muss mit einem Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss für eine umfassende, thermisch energetische Sanierung gefördert worden sein.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1019629