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Förderungen zum Thema Bauen, Renovieren, Sanieren

Förderung der Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens
Wien
Die Stadt Wien Kultur fördert stadtbildpflegerische Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung: Der Außenerscheinung von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen Der Außenerscheinung von Gebäuden, die in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen Von Objekten der “Kunst am Bau“. Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind. Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt. Darüber hinaus können folgende Arbeiten gefördert werden: In öffentlich zugänglichen Innenhöfen An historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten An historischen Geschäftsportalen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Subvention) zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen.
Förderung der Errichtung von Wohnheimen
Salzburg
Gefördert werden die Neuerrichtung sowie der Um-, Auf- und Zubau von Wohnheimen. Es wird ein einmaliger Zuschuss gewährt (bestehend aus Grundbetrag und Zuschlägen). Der Grundbetrag ist ab 1.1.2022 rückzahlbar (0,5% Zinsen). Die Zuschläge bleiben nicht rückzahlbar. Der Grundbetrag je Heimplatz beträgt: a) bei Neuerrichtung für Seniorenheime in Form von Hausgemeinschaften 35.000 Euro Sonstige Seniorenwohnheime 25.000 Euro Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 35.000 Euro Schüler- und Studentenwohnheime 25.000,- Euro Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheime 5.000 Euro Heime für "Wohnen auf Zeit" 20.000 Euro (je Wohneinheit) sowie Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz) b) bei Um-, Auf- oder Zubau für Seniorenwohnheime 17.500 Euro Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 17.500 Euro Schüler und Studentenwohnheime 12.500 Euro Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheim 2.500 Euro Der Grundbetrag ist mit 50% der förderbaren Baukosten begrenzt. Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz) Der Grundbetrag erhöht sich anhand des Zuschlagspunktesystems für energieökologische Maßnahmen, bestimmte Zuschläge aus Standortqualität sowie Wettbewerbe ohne Kostengarantie, Denkmalschutz, Holzbauweise, Einzelgewerkausschreibung nach Anlage B der Wohnbauförderungsverordnung je Punkt und Heimplatz (bzw. Wohneinheit) um 100 Euro.
Förderung der Revitalisierung von Baudenkmälern
Steiermark
Die Revitalisierung hat das Ziel, durch die Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen dienen, das baukulturelle Erbe im Allgemeinen sowie die regionalen Identitäten zu bewahren. Des Weiteren sollen durch die Notwendigkeit des Einsatzes spezialisierter Fachleute, die erforderlichen traditionellen Handwerkstechniken gepflegt und so die einschlägigen Berufszweige in ihrer Existenz unterstützt werden. Im Hinblick auf den hohen Anteil an handwerklicher Arbeit kommt den Revitalisierungsmaßnahmen auch eine wesentliche arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu. Art und Ausmaß der Förderung: Nicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von 50 % der anerkannten Kosten für Planungen, Befundungen o.ä., jedoch maximal € 3.000,- pro Objekt und Jahr Nicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von maximal 10 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 20.000,- pro Objekt und Jahr oder wahlweise Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (derzeit 0,5 % p.a. dekursive Verzinsung, zehn Jahre Laufzeit) im Ausmaß von maximal der Hälfte der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 150.000,- pro Objekt und Jahr des zu fördernden Objektes. Ein Förderungsdarlehen kann nur gewährt werden, wenn im Grundbuch des zu fördernden Objektes eine Sicherstellung auf dem ersten Geldrang möglich ist. Neben dem Pfandrecht wird für das Land Steiermark auch ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen.
Förderung der umfassenden Sanierung
Steiermark
Als „umfassende“ Sanierung kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen gefördert werden, wobei die Errichtung von Wohnraum durch Ein- und Umbauten sowie in untergeordnetem Ausmaß auch Erweiterungen der Gebäude zulässig sind. Die förderbaren Kosten werden pro Quadratmeter Wohnnutzfläche ermittelt. Der Basisförderungssatz beträgt höchstens € 950,-/m², dieser Betrag erhöht sich auf maximal € 1.300,-/m² wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, bei Beseitigung von Substandard oder bei nachweislichen Mehrkosten infolge von Auflagen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes, Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 oder Stmk. Ortsbildgesetzes 1977. Die Förderung besteht entweder in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses im Ausmaß von 45% auf die Dauer von 15 Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer jährlichen Verzinsung von 5%. Oder Förderungsdarlehens für Gemeinden, Gemeindeverbände, Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen und Gemeinnützige Bauvereinigungen. Das Darlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 2,13% des Darlehensbetrages. Oder Förderungsdarlehens in Kombination mit Eigenmitteln von Gemeinnützigen Bauvereinigungen (50% Förderdarlehen und 50% Eigenmittel). Gemeinnützige Bauvereinigungen können für die Hälfte der geförderten Baukosten auch Eigenmittel einsetzen. Die Laufzeit der Eigenmittel beträgt 15 Jahre, die Verzinsung (derzeit max. 3,5% p.a. dekursiv) hat entsprechend den Bestimmungen des WGG zu erfolgen. Das Förderungsdarlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Bei dieser Förderungsvariante sind in den ersten 15 Jahren die Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigungen und die Zinsen des Förderdarlehens zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des Förderdarlehens beginnt nach gänzlicher Tilgung der Eigenmittel. Demnach ist das Förderdarlehen vom 16.-25. Jahr zurückzuzahlen. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 5,13% des Förderdarlehens. Und zusätzlich kann ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag in Höhe von € 7,-/m² für ökologische und nachhaltige Maßnahmen gewährt werden.