Förderung von barrierefreien und altengerechten Sanierungen Link zur Förderung

Die barrierefreie und altengerechte Wohnraumsanierung soll die Bewohner von Eigenheimen und von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern anregen ihr Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten. Das Entfernen von Barrieren ist für die Nutzungssicherheit ein wichtiger Faktor, hebt den Wohnkomfort im Alter und beugt Unfällen vor.

Die Förderung besteht wahlweise in der Gewährung von:

  • Entweder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 30% auf die Dauer von 14 Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer jährlichen Verzinsung von 5%
  • Oder eines Förderungsbeitrages im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten.

 Förderbare Maßnahmen sind z.B.:

  • Entfernen von Stufen und Schwellen bei der Hauseingangstüre
  • Errichtung von Rampen und Hebehilfen
  • Neuerrichtung eines Personenaufzuges oder Adaptierung eines bestehenden Aufzuges
  • Automatisierung der Hauseingangstüre
  • Türverbreiterungen
  • Bauliche Maßnahmen zur Ausstattung der Sanitäreinheit
  • Weitere Maßnahmen – siehe Informationsblatt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
+433168773713
https://www.sanieren.steiermark.at

Wohnbauserver des Landes Steiermark, siehe Link

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30% der anerkannten Kosten.

  • Bedienstete des Landes Steiermark können das geförderte Objekt zwecks Prüfung betreten und Einsicht in erforderliche Unterlagen nehmen.
  • Der Förderungswerber/die Förderungswerberin muss die vorgelegten Rechnungsnachweise für die Dauer von 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der Durchführung der geförderten Maßnahme gesichert aufbewahren.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030170