Förderung von Einzelbetrieblichen Investitionen nach der Sonderrichtlinie des Bundes Link zur Förderung kopieren

Mit dieser Intervention werden Investitionen von Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen bzw. Gesamtleistung des Betriebes, des Tierschutzes und des Tierwohls, der Hygiene und Qualität bei Lebensmitteln und Futtermitteln, der Umweltwirkung und des Ressourcenschutzes, der Produktionsprozesse und internen Infrastruktur sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen beitragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Anerkennungsfähig sind nur Investitionskosten. Neben den Investitionszuschüssen könne auch Zinsenzuschüsse für Agrarinvestitionskredite gewährt werden.

Die Förderungswerber müssen für die getätigten Investitionen Zahlungsnachweise (Rechnungen samt Zahlungsbelegen) vorlegen. Die Förderungsabwicklungsstelle überprüft diese Verwendungsnachweise und kann vor Ort-Kontrollen durchführen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 - 2013 "Sonstige Maßnahmen" idgF; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländl. Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; die neue Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Programmperiode 2014 - 2020 ist erst in Ausarbeitung und es liegt daher für die neue Programmperiode noch keine gültige Richtlinie vor
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,527 Mio. Euro

Referenznummer

1023282

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