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Förderungen zum Thema Bauen, Renovieren, Sanieren

Förderung der Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens
Wien
Die Stadt Wien Kultur fördert stadtbildpflegerische Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung: Der Außenerscheinung von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen Der Außenerscheinung von Gebäuden, die in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen Von Objekten der “Kunst am Bau“. Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind. Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt. Darüber hinaus können folgende Arbeiten gefördert werden: In öffentlich zugänglichen Innenhöfen An historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten An historischen Geschäftsportalen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Subvention) zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen.
Förderung der Errichtung von Wohnheimen
Salzburg
Gefördert werden die Neuerrichtung sowie der Um-, Auf- und Zubau von Wohnheimen. Es wird ein einmaliger Zuschuss gewährt (bestehend aus Grundbetrag und Zuschlägen). Der Grundbetrag ist ab 1.1.2022 rückzahlbar (0,5% Zinsen). Die Zuschläge bleiben nicht rückzahlbar. Der Grundbetrag je Heimplatz beträgt: a) bei Neuerrichtung für Seniorenheime in Form von Hausgemeinschaften 35.000 Euro Sonstige Seniorenwohnheime 25.000 Euro Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 35.000 Euro Schüler- und Studentenwohnheime 25.000,- Euro Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheime 5.000 Euro Heime für "Wohnen auf Zeit" 20.000 Euro (je Wohneinheit) sowie Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz) b) bei Um-, Auf- oder Zubau für Seniorenwohnheime 17.500 Euro Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 17.500 Euro Schüler und Studentenwohnheime 12.500 Euro Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheim 2.500 Euro Der Grundbetrag ist mit 50% der förderbaren Baukosten begrenzt. Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz) Der Grundbetrag erhöht sich anhand des Zuschlagspunktesystems für energieökologische Maßnahmen, bestimmte Zuschläge aus Standortqualität sowie Wettbewerbe ohne Kostengarantie, Denkmalschutz, Holzbauweise, Einzelgewerkausschreibung nach Anlage B der Wohnbauförderungsverordnung je Punkt und Heimplatz (bzw. Wohneinheit) um 100 Euro.