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Förderungen zum Thema Wirtschaft

Alternativenergieförderung - Holzheizungsanlagen
Kärnten
Gefördert werden Holzheizungsanlagen für Gebäude von natürlichen oder juristischen Personen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine. Gefördert werden Zentralheizungskessel für Gebäude, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Förderungsfähige Anlagen(teile): Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung Wärmespeicher Einbindung ins Heizungssystem Kamin Demontage Altanlage Weitere, für den Betreib relevante Anlageteile Planungs- und Beratungskosten Nicht förderungsfähige Anlagen(teile): Kachelöfen, Kaminöfen, Allesbrenner Anlagen, in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird Elektroheizstäbe/-patronen Wärmeverteilung im Gebäude Bauliche Maßnahmen Personal-Eigenleistung des Antragstellers Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt für Pellets-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungsanlagen: Pauschale € 150,-/kW (0-50 kW), € 50,-/kW (für jedes weitere kW) Zuschlagsmöglichkeit € 1.500,- bei einem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizungsanlage Für die Öl- oder Gasumstiegsförderung muss die Öl- oder Gasheizungsanlage zumindest abgeschlossen werden (Demontage Brenner, Rauchrohr, Öl- oder Gasleitungen).
ARF - Breitband Austria 2030
Österreich
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, u. a. flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030, durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 891,3 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel in der Höhe von 389,6 Mio. Euro aus dem BFG/BFRG finanziert.“ Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
ARF - IPCEI Mikroelektronik II
Österreich
Important Projcts of Common European Interest - Mikroelektronik II Das IPCEI geht auf die Initiative europäischer Mitgliedsstaaten zurück und zielt auf den Kompetenzaufbau in der europäischen Mikroelektronikindustrie ab. Allgemein soll dadurch die europäische Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Kontext gestärkt werden. Die geförderten Projekte werden sich entlang der folgenden beiden Forschungsgegenstände gruppieren: FEI- Vorhaben im Bereich Mikroelektronik die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, mit Schwerpunkt auf Leistungselektronik und neue Materialien. Projekte im Bereich Mikroelektronik, die dazu dienen die digitale Souveränität zu sichern, mit Schwerpunkt auf Electronic Based Systems, photonische Sensorik und secure connections. Ziel dieser Förderung ist die Erhöhung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit und Demonstrationsvorhaben in industriellen Stärkefeldern. Fördergegenstände sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte („RDI“) und erste gewerbliche Nutzung zur Fertigung für spezielle Anwendungen in der Mikroelektronik („FID“). Förderbare Projekte im Bereich RDI sind insbesondere: im Bereich industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dienen; zur Erstellung von Prototypen, Pilot- oder Demonstrationsanlagen sowie Versuchsanlagen; Investitionen in die Forschungsinfrastruktur mit der Zielsetzung der Etablierung der Voraussetzungen für einen modernen Forschungs- und Entwicklungsbetrieb inklusive Gebäudeinfrastruktur, Messtechnik und Laborinfrastruktur. Die Projekte werden finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU.
Breitband Austria 2030
Österreich
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030 sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 891,3 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel in der Höhe von 389,6 Mio. Euro aus dem BFG/BFRG finanziert. Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
Energiewende
Österreich
Im Thema Energiewende werden FTI-Förderungen und Begleitmaßnahmen gebündelt, um einen deutlichen Innovationsschub für die Energiewende in Österreich zu unterstützen und die gegebenen politischen Zielsetzungen für die Klimaneutralität 2030 (100% EE im Strom) und 2040 (Sektor übergreifend) zu erreichen. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Die Energiewende in Österreich beschleunigen sowie die Entwicklung von Lösungen zielsicher gestalten. Dazu soll die Verfügbarkeit von Lösungen und Technologien sichergestellt werden, eine breite Wissensbasis zur Systemtransition bei relevanten Akteuren geschaffen werden sowie konkrete Entwicklungsimpulse in ausgewählten Akteursgruppen der Energiewende und Technologie-Anwendungsbereichen erzielt werden. Österreichische Akteure sollen von der Energie-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungskreisläufen teilhaben. Dazu braucht es exzellente Forscher:innen und innovative Lösungsanbieter:innen, die an der Entwicklung und Demonstration von Lösungen arbeiten, sowohl in Österreich als auch in transnationalen und europäischen Initiativen. Die strategische Kompetenz für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Energieinnovation in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung soll weiterentwickelt werden sowie ein Beitrag zur Technologiesouveränität Europas geleistet werden. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. Produktionsprozesse und Materialien; Wasserstoff & erneuerbare Gase inkl. Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS); Systemdesign und -betrieb von flexiblen, integrierten Energiesystemen; Digitale Transformation für die Energiewende; Effiziente Energieanwendung inkl. Umwandlung Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Entwicklung von transformativen FTI-Initiativen für die zielsichere und beschleunigte Energiewende in Österreich. Im Fokus steht nicht die Demonstration von einzelnen Technologien und Lösungen, sondern die Transformation in Richtung umfassender, integrierter Lösungen für spezifische Anwendungsbereiche, Branchen oder Infrastrukturen. Durch die gezielte Aktivierung, Zusammenführung und Qualifizierung von Akteuren werden umfassende, anwendergetriebene und umsetzungsnahe FTI-Aktivitäten vorbereitet und initiiert, die eine spezifische Problemstellung in der österreichischen Energiewende adressieren („Innovation Bottleneck“). Typischerweise stellen entstehende Projekte zu ein und derselben Problemstellung in ihrer Gesamtheit eine österreichweite In-novationsinitiative dar und werden gesamthaft begleitet und ausgewertet (z.B. „100% Erneuerbare Energie Reallabore“). Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen und zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Gender Diversity und Diversität der in der Energiewende engagierten Menschen; Aufbau von hochqualifizierten Personalkapazitäten, insbesondere von Forscher:innen für die Energiewende
Förderungen nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung
Tirol
Gefördert werden besonders berücksichtigungswürdige und zu begründende Vorhaben, welche nicht in den speziellen Förderungsrichtlinien der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol unterstützt werden können. Dabei können folgende Maßnahmen gefördert werden: die Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen die Unternehmensgründung und -ansiedlung – insbesondere von Jungunternehmern die Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Forschung, Entwicklung und Innovation Versorgung von Haushalten und Betrieben mit hochwertiger, nachhaltiger und kostengünstiger Breitbandinfrastruktur den Umweltschutz, erneuerbare Energieträger, die Energieeinsparung und alternative Antriebsformen die Sicherung der Nahversorgung die Beratung gewerblicher Unternehmen betriebliche Kooperationen, insbesondere von EPUs (Eine-Person-Unternehmen) die Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und außerhalb des EU-Raums die Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Errichtung/Verbesserung von kommunal und/oder regional besonders wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Infrastrukturmaßnahm Förderungsnehmer können im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen und sonstige unternehmerische Organisationen sein.
FTI-Initiative für die Transformation der Industrie
Österreich
Mit dieser FTI-Initiative für die Transformation der Industrie sollen technologische Lösungen für die produzierende Industrie entwickelt werden, welche treibhausgasemittierende Technologien und Anlagen ersetzen. Es soll anhand von Vorzeigeprojekten der Nachweis erbracht werden, dass klimaneutrale industrielle Produktion mit Innovationen Made in Austria technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die gefundenen Lösungen sollen als Modelle für eine breite Umsetzung dienen. Diese FTI-Initiative ist Teil der umfassenden Klima- und Transformationsoffensive – Transformation der Industrie des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität Innovation und Technologie (BMK). Das Gesamtbudget für diese FTI-Initiative, dotiert aus Mitteln des BMK, beträgt 240 Mio. Euro bis 2026. Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie setzt sich zum Ziel, die produzierende Industrie (Eisen, Stahl, Chemie, Zement, Papier, …) in Österreich bis 2030 bei der Entwicklung und Erprobung von Innovationen zur dauerhaften Reduktion prozessinduzierter THG-Emissionen unter Berücksichtigung der Kreislauffähigkeit zu unterstützen. Im Fokus der Förderung stehen prototypische Anwendungen mit einem hohen Innovations- und Demonstrationscharakter, die in Projektverbünden mit signifikanter Beteiligung der Industrie (Branchen, Standorte, Technologiepfade, Wertschöpfungsketten) weiterentwickelt und modellhaft eingesetzt werden. Mit dieser FTI-Initiative sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen der österreichischen Industrie in den genannten Sektoren um 500.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduziert werden.
Humanpotenzial
Österreich
Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden. Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive um die Zielgruppe Großunternehmen erweitert. Themenziele: Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ Qualifizierungsoffensive: Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch im Rahmen der Transformationsoffensive, als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen: Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen. Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen Schulungsformate zur Qualifizierung bestehender Fachkräfte gemeinsam mit Weiterbildungsanbietern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln & testen; Skalierung von Schulungsmaßnahmen für Branchen oder Themen Innovatorinnen: Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch: Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen. Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen und systemischen Herangehensweisen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen. Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen). In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter/innen österreichischer Unternehmen im Bereich Green & Digital Transition (Kooperative) Qualifizierungsprojekte, die zur Identifikation notwendiger Kompetenzen für die Transformation sowie zur gezielten Erhöhung dieser Kompetenzen in österreichischen Unternehmen führen Entwicklung und Testung von Schulungsinhalten und –formaten zur Unterstützung der Transformation für bestimmte Branchen oder Themen
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung - Haftung
Österreich
Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Übernahme einer Haftung für Bankkredite.
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung - Kredit
Österreich
Themenziel Sicherung und Ausbau der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors durch FTI-Aktivitäten und Technologie-Internationalisierung. Unterstützung der Entwicklung innovativer, hochwertiger Produkte und Services, insbesondere auch durch die Stärkung der öffentlichen Nachfrage nach innovativen Lösungen. Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Vergabe eines Kredites.
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung -  Zuschüsse
Österreich
Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Vergabe eines Zuschusses.
KMU.Cybersecurity
Österreich
Das Förderungsprogramm "KMU.Cybersecurity" soll österreichische KMU auf die Gefahren und Risiken von Cyberkriminalität aufmerksam machen und bei Investitionen für Präventionsmaßnahmen im Bereich IT- und Cybersecurity unterstützen. Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich IT- und Cybersecurity durch (einkommensteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in Hard- und Software, Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (bis zu 18 Monate laufende) Kosten, wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen überwiegenden Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten: Einführung sowie Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeiter/innen Risiko- und Sicherheitsanalysen (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Systemen Schutz der IT-Systeme vor unbefugtem Zugriff, Manipulationen oder Diebstahl Minimierung des Risikos eines wirtschaftlichen Schadens durch Fehlfunktionen oder Manipulationen von (sensiblen) Daten Schnelles und kompetentes Reagieren bei IT-Sicherheitsvorfällen (z.B. Cyberattacken, Hacker-Angriffe) sowie Reduktion von IT-Sicherheitsvorfällen im Unternehmen Sicherstellung einer sicheren und vertrauenswürdigen IT Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit vertraulichen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (von Kunden, Geschäftspartnern, Beschäftigten etc.)
Kooperationsstrukturen
Österreich
Gefördert werden soll einerseits der Transfer von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendung, andererseits die Intensivierung der Forschungsleistung im Bereich hochwertiger wissenschaftlicher Forschung durch die Einbindung von Firmen mit internationaler Vernetzung in sehr frühen Phasen industrieller Entwicklung. Gleichzeitig sollen insgesamt Menschen für FTI begeistert und interessiert werden. Themenziele: Stärkung eines breitgefächerten FTI-Ökosystems, das über die notwendigen Infrastrukturen und kooperative Formen der Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, verfügt, um radikale Durchbrüche zu ermöglichen und die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Menschen – speziell Mädchen und junge Frauen – für den Bereich FTI zu gewinnen sowie bereits vorhandene Forscherinnen und Technikerinnen aufzubauen und zu stärken. Unterstützung von Organisationen um Chancengleichheit voranzutreiben sowie Frauenanteil und Gleichstellung in FTI zu erhöhen, um so u.a. dem Fachkräftemangel in Österreich zu begegnen. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Projektorientierte Kooperationen: Grundlagennahe und anwendungsorientierte Vorhaben von Konsortien aus der wissenschaftlichen Forschung und Unternehmen Strukturbildende Kooperationen: Exzellente, international ausgerichtete kooperative Forschungszentren − Verbesserung und Stärkung der FTI-Strukturen von Forschungseinrichtungen und Fachhochschulen unter Berücksichtigung der Kernfunktion gegenüber Unternehmen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen: Hochwertige Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (beihilferechtlich sogenannte „Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen“) mit Konzepten zur intensiven gemeinsamen Nutzung Auf- und Ausbau von Qualifikationen im FTI-Bereich: Vorhaben, die Menschen über alle (Aus-)Bildungsstufen hinweg unterstützen sowie Bildungseinrichtungen mit Wirtschaft und Forschung vernetzen, um Anreize für den Einstieg in FTI zu schaffen
Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
Österreich
Mit dem Thema Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien folgt das BMK den Zielen der österreichischen Bundesregierung, die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050 durch innovative Lösungen zu unterstützen sowie Österreich und Europa als führenden Industriestandort für hochwertige, ressourcenschonende und CO2-arme Produktion zu positionieren. Die FTI-Maßnahmen fokussieren dabei auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sowie die Sicherung und Stärkung des Produktionsstandortes durch eine kreislauforientierte Ausrichtung und durch digitalisierte und nachhaltige Produktionsprozesse im Sinne einer Twin Transition: Intelligente und regionale Nutzung und Herstellung von Produkten und Infrastruktur / Optimieren des Ressourceneinsatzes Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, Komponenten und Infrastruktur / Intensivierung der Produktnutzung Wiederverwerten von Materialien / Schließen von Stoffkreisläufen Stärkung der Resilienz Erhöhung der technologischen Souveränität Österreichs/Europas In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Nachhaltiges Produktdesign und additive Fertigung; Materialien und Werkstoffe; Bioökonomie (exklusive Primärproduktion); Fertigungstechnik; Digitalisierung der Sachgütererzeugung (Industrie 4.0); Datenservice-Ökosysteme (inkl. Digitaler Produktpass); Recyclingtechnologien; Anwendung Künstliche Intelligenz für Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien; Urban Manufacturing und Urban Mining; Technologien zur Schließen des Kohlenstoffkreislaufes Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: entlang der Transformationsschwerpunkte der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Bauwirtschaft und Infrastruktur, Mobilität, Kunststoffe und Verpackungen, Textilwirtschaft, Elektro- und Elektronikgeräte, Informations- & Kommunikationstechnologien (IKT), Biomasse, Abfälle und Sekundärressourcen); mit Fokus auf Informationsaufbereitung, Anreiz zur Verhaltensänderung im Sinne der Kreislaufwirtschaft inkl. Unterstützung durch künstliche Intelligenz Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen in der Kreislaufwirtschaft und Produktion durch z.B. Förderung von Nachwuchstalenten und barrierefreien Zugang zu Informationen; Stärkung von Gleichstellung/Vielfalt in FTI u.a. durch Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsdimensionen in den Forschungsinhalten
Mobilitätswende
Österreich
Mit dem Thema Mobilitätswende verfolgt das BMK das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssystems bis 2040 und die dafür erforderlichen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Beiträge zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr. Österreichische Akteure sollen von der Mobilitäts-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Mobilitätsbedürfnisse und -verhalten: „Wer hat welche Mobilitätsbedürfnisse und warum?“ Nur wenn ein klimaneutrales Mobilitätssystem die Bedürfnisse aller Menschen ausreichend berücksichtigt, werden klimafreundliche Mobilitäts- und Logistikservices auch angenommen und genutzt. Das Mobilitätsverhalten aller Menschen (unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Einkommen oder geistigen/körperlichen Einschränkungen) soll in allen FTI-Vorhaben adressiert und konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Inklusion und Gendergerechtigkeit ausgearbeitet werden. Essentiell ist dabei die Einbeziehung unterschiedlicher Nutzer:innengruppen in allen Förderprojekten (Projekteinreichende und Zielgruppen der Projekte). Mobilitätssystem und -infrastruktur: „Wie und wo können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Ein inklusives und effizientes Mobilitätssystem muss unterschiedliche Mobilitäts- und Logistikangebote sinnvoll miteinander verknüpfen und einfach zugänglich und nutzbar sein. Dazu braucht es neben verbesserten und neuen Angeboten, vor allem Digitalisierungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. FTI-Vorhaben sollen u.a. mit neuen Kooperationen, gezielter Nutzung von Mobilitätsdaten und realen Testumgebungen eine Weiterentwicklung des Mobilitätssystems (inkl. aller notwendiger Rahmenbedingungen) unterstützen. Mobilitätstechnologien und -komponenten: „Womit können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Neue Mobilitätstechnologien umfassen nicht nur neue Antriebstechnologien, sondern zielen auch auf die Verwendung neuer Materialien und Komponenten ab. FTI-Vorhaben in diesem Bereich sollen neben der Reduktion der Emissionen auch die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie mögliche unerwünschte Aus-/Nebenwirkungen durch den Einsatz neuer Technologien adressieren. Hierbei soll gezielt die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen forciert werden, um Nachwuchskräfte und Know-How in Österreich zu fördern. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Fertigungs-, Fahrzeug- und Energietechnologien für die Mobilitätswende (z.B. Additive Fertigung, Leichtbau, Eco-Design/Lifecycle Analyse (LCA)/Kreislaufwirtschaft); Verkehrsinfrastrukturforschung; Nutzung und In-Wert-Setzung von Mobilitätsdaten; Innovative Konzepte und Prozesse für die Mobilitätswende; Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Transformation in der Personenmobilität (zB Demonstration, Skalierung und Integration von zielgruppenspezifischen Strategien, Mobilitätsangeboten und neuen Technologien in das Gesamt-Mobilitätssystem zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung des Personenverkehrs); Transformation in der Gütermobilität Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für die Mobilitätswende; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für die Mobilitätswende; Schaffung von inklusiven Mobilitätslösungen unter Berücksichtigung vielfältiger Nutzer:innen-Bedürfnisse
Oö. Gründerfonds mit den Programmlinien "FTI-Beteiligung" und "Tourismus-Beteiligung"
Oberösterreich
Der „Oö. Gründerfonds“, der sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, verschafft Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Eigenkapital. Die stille Beteiligung erfolgt durch die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H, welche vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wurde/wird, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Derzeit hat das Land Oberösterreich die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. beauftragt/ermächtigt (Stand: 29. November 2023), die Förderungsanträge im Rahmen dieses gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu prüfen und sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des OÖ. Gründerfonds mit einer Einlange auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Im Bedarfsfall wird von der Oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (KGG) ein Anschlusskredit bis max. zur gleichen Höhe verbürgt. Die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre mit Ausnahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr trägt der Oö. Gründerfonds. Die Regelung des Anschlusskredites mit Übernahme der Bürgschaftskosten im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes ist jedoch mit dem Zeitraum beschränkt, in welchem die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG) beauftragt/ermächtigt ist, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen
Tiroler Innovationsförderung
Tirol
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.
Tiroler Investitionsförderung
Tirol
Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind im Rahmen dieser Förderschiene nicht antragsberechtigt - diese Betriebe können im Bereich "Tiroler Tourismus und Regionalität" gefördert werden. Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen (Investitionsvolumen 20.000 Euro bis 700.000 Euro): Gegenstand der Förderung: Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte Anwendung neuer Technologien / Prozesse Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen Betriebsneugründungen/Ansiedelungen Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur. Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich (Investitionsvolumen ab 700.000 Euro): Gegenstand der Förderung: Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors. In diesem Zusammenhang können insbesondere nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden: Betriebsansiedelungen Produkt- und Verfahrensinnovationen (z.B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion) Einführung neuer innovativer Technologien Technologieorientierte Betriebserweiterungen.
Tiroler Nahversorgungsförderung
Tirol
Ziel der Tiroler Nahversorgungsförderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern. Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die zur Neuerrichtung bzw. zur Verbesserung und Sicherung des Nahversorgungsunternehmens beitragen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn in der Standortgemeinde, einem Ortsteil oder im Ortszentrum die Nahversorgung gefährdet ist. Gefördert werden auch Investitionen in neue alternative Nahversorgungssysteme. Art und Ausmaß der Förderung: Investitionsförderung: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 200.000 Euro begrenzt. Im Rahmen der Investitionsförderung kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden. Nahversorgungsprämie: Eine Nahversorgungsprämie bis zu 20.000 Euro wird gewährt, wenn die Standortgemeinde einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Regel von 10% leistet, der/die Unternehmer*in sich bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette) anbietet.
Transformationsoffensive - TWIN Transition
Österreich
Im Fokus des TWIN Transition Programms stehen jene Vorhaben, die aufbauend auf erfolgreichen Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung dazu beitragen, die Errichtung und Aufrüstung von Pilot- bzw. Demonstrationsanlagen in die erste industrielle Fertigung im Sinne der Transformation der Wirtschaft zu überführen. Dabei werden Unternehmen in die Lage versetzt, diese auf Forschung und Entwicklung basierenden Innovationen rascher und in größerem Umfang durchführen zu können. Das kann sowohl Betriebsansiedlungen sowie Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen mit technologischem Fokus und Beschäftigungs- oder regionalökonomischen Impulsen umfassen als auch Investitionen im Zusammenhang mit Produkt- und Verfahrensinnovationen durch die Umsetzung eigener F&E-Resultate in der Produktion oder durch Zukauf und Adaption von neuen Technologien und Know-How (soweit diese nach den anzuwendenden beihilfenrechtlichen Regelungen förderbar sind). Auf Basis des TWIN Transition Zuschusses können die Fördernehmenden nicht nur die Qualität von bereits angebotenen Produkten erhöhen, sondern auch ihr Angebot diversifizieren und ihre Produktpalette um echte Marktneuheiten erweitern. Dabei spielen v.a. die Übersetzung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen in die Produktion und Praxis, etwa in Form von Pilot- und Demonstrationsprojekten etc., sowie die Erhöhung der Transformationsgeschwindigkeit innerbetrieblicher Prozesse und Produktentwicklungen eine wesentliche Rolle. Die geförderten Vorhaben leisten sowohl einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen „Green Deals“ und/oder zur Digitalisierung/ Modernisierung/ Neuausrichtung von Produktions- und Prozess-verfahren der Unternehmen. Der positive Effekt auf Klima- und Nachhaltigkeit kann hierbei durch verbesserte Betriebs- und Produktionsverfahren entstehen und/oder durch die Herstellung von Produkten, die bei den Anwendenden zu positiven Klima- und Umwelteffekten führen und den Standort stärken.
Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung
Oberösterreich
Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und die Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. die Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mind. 3 Kooperationspartner mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der oö. Wirtschaft hat. Die kooperativen Vorhaben haben einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie "#upperVISION2030" zu entsprechen und haben andererseits einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten. Förderbare Vorhaben sind (kumulative Voraussetzungen): Vorhaben zur Umsetzung kooperativer Vorhaben, bei denen eine Eignung der beteiligten FörderungswerberInnen/Projektbeteiligten zur Umsetzung des Vorhabens, eine Qualität des beantragten kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bzw. des Organisationsvorhabens und ein Nutzen und ein Verwertungs- oder ein Effizienzpotential des beantragten kooperativen Vorhabens. gegeben ist, sowie deren Problemstellung nur durch eine enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner und eventuell mit Unterstützung von externen Dienstleistern, effizient und erfolgreich gelöst werden können, und entweder die Kriterien der „Industriellen Forschung“ oder der „Experimentellen Entwicklung“ erfüllen. Zudem müssen diese Vorhaben unter Einsatz von technologischen Lösungen die Entwicklung von neuen oder merklich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben und vom Innovationsgrad und technologischem Risiko auf mittlerem Niveau angesiedelt sein sowie aufgrund ihres klar erkennbaren Kundennutzens und der Verwertungsstrategie einen für alle Kooperationspartner nachhaltigen Markterfolg erwarten lassen (=Technologievorhaben), oder einen Technologiebezug aufweisen, der im Bereich innerbetriebliche Innovation angesiedelt ist und die Entwicklung und Umsetzung neuer betrieblicher Prozesse, den Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen zum Ziel haben und bei den Kooperationspartner eine positive Veränderung einleiten (=Organisationsvorhaben). Unter der Prämisse, dass das beantragte Vorhaben auch aufgrund der vorgegebenen inhaltlichen Beurteilungskriterien von der Förderstelle (Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung) positiv bewertet wird und beim beantragten Vorhaben auch die sonstigen formellen Voraussetzungen des gegenständlichen Programmdokuments und des Technologiekooperationsförderungsprogrammes des Landes Oberösterreich zur Förderung von Kooperationsprojekten erfüllt werden, können diese Vorhaben als förderbare Vorhaben eingestuft werden. Förderbare Kosten können die unten angeführten Kosten der FörderungswerberInnen sein, sofern die Kosten auch ausschließlich dem beantragten Vorhaben zuordenbar sind. Personalkosten Kosten von externen Dienstleistern Sach- und Materialkosten