Gründungsbeihilfe
Österreich
Existenzsicherung während den ersten zwei Monaten nach Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, d. h. ab Beginn der Versicherungspflicht nach GSVG bzw. BSVG, im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms des Arbeitsmarktservice (AMS). Ziel ist die Absicherung der Unternehmensgründung, da zu Beginn der Unternehmenstätigkeit in der Regel nicht ausreichend Markteinnahmen für eine nachhaltige Selbstständigkeit gegeben sind.