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Förderungen zum Thema Wirtschaft

Alternativenergieförderung - Holzheizungsanlagen
Kärnten
Gefördert werden Holzheizungsanlagen für Gebäude von natürlichen oder juristischen Personen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine. Gefördert werden Zentralheizungskessel für Gebäude, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Förderungsfähige Anlagen(teile): Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung Wärmespeicher Einbindung ins Heizungssystem Kamin Demontage Altanlage Weitere, für den Betreib relevante Anlageteile Planungs- und Beratungskosten Nicht förderungsfähige Anlagen(teile): Kachelöfen, Kaminöfen, Allesbrenner Anlagen, in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird Elektroheizstäbe/-patronen Wärmeverteilung im Gebäude Bauliche Maßnahmen Personal-Eigenleistung des Antragstellers Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt für Pellets-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungsanlagen: Pauschale € 150,-/kW (0-50 kW), € 50,-/kW (für jedes weitere kW) Zuschlagsmöglichkeit € 1.500,- bei einem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizungsanlage Für die Öl- oder Gasumstiegsförderung muss die Öl- oder Gasheizungsanlage zumindest abgeschlossen werden (Demontage Brenner, Rauchrohr, Öl- oder Gasleitungen).
Altstadtoffensive - Strukturveränderung
Villach
Gefördert wird die Ansiedlung von Dienstleistungs-, Gewerbe- und Handwerksbetrieben und damit die Belebung der Innenstadt durch mehr Beschäftigte in diesen Bereichen. Weiters werden Investitionen zur Aufnahme eines Geschäftsbetriebes sowie für bauliche Maßnahmen gefördert. Eine Förderung kann natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften gemäß Unternehmensgesetzbuch, Erwerbsgesellschaften oder Vereinen gewährt werden, wenn sich die zu fördernde Betriebsstätte in der als Förderbereich definierten Zone der Villacher Altstadt befindet. Diese Förderung richtet sich an UnternehmerInnen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und Gewerbe. Nicht antragsberechtigt sind Handels-, Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebe. (z.B. Wettbüros, Spielcasinos etc.) Investitionsförderung: Für Investitionen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes sowie für bauliche Maßnahmen zur Adaptierung der Räumlichkeiten (z.B. Bau, Installationen, Fassade im Portal- und Schaufensterbereich etc.) wird eine maximale Förderung von 20 % des Nettoinvestitionsvolumens gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 10.000,-. Ansiedlungsbonus: Zur Liquiditätsentlastung in den ersten sechs Monaten der Geschäftstätigkeit wird ein Einmalzuschuss zu den Fixkosten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die VermieterIn/ HausbesitzerIn für diesen Zeitraum auf 50 % zugunsten der/des MieterIn verzichtet. In diesem Fall wird ebenfalls 50 % der Kosten von der Stadt Villach getragen, wobei der maximale Gesamtförderbetrag mit EUR 5.000,- begrenzt ist.
ARF - Breitband Austria 2030
Österreich
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, u. a. flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030, durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 891,3 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel in der Höhe von 389,6 Mio. Euro aus dem BFG/BFRG finanziert.“ Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
ARF - IPCEI Mikroelektronik II
Österreich
Important Projcts of Common European Interest - Mikroelektronik II Das IPCEI geht auf die Initiative europäischer Mitgliedsstaaten zurück und zielt auf den Kompetenzaufbau in der europäischen Mikroelektronikindustrie ab. Allgemein soll dadurch die europäische Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Kontext gestärkt werden. Die geförderten Projekte werden sich entlang der folgenden beiden Forschungsgegenstände gruppieren: FEI- Vorhaben im Bereich Mikroelektronik die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, mit Schwerpunkt auf Leistungselektronik und neue Materialien. Projekte im Bereich Mikroelektronik, die dazu dienen die digitale Souveränität zu sichern, mit Schwerpunkt auf Electronic Based Systems, photonische Sensorik und secure connections. Ziel dieser Förderung ist die Erhöhung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit und Demonstrationsvorhaben in industriellen Stärkefeldern. Fördergegenstände sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte („RDI“) und erste gewerbliche Nutzung zur Fertigung für spezielle Anwendungen in der Mikroelektronik („FID“). Förderbare Projekte im Bereich RDI sind insbesondere: im Bereich industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dienen; zur Erstellung von Prototypen, Pilot- oder Demonstrationsanlagen sowie Versuchsanlagen; Investitionen in die Forschungsinfrastruktur mit der Zielsetzung der Etablierung der Voraussetzungen für einen modernen Forschungs- und Entwicklungsbetrieb inklusive Gebäudeinfrastruktur, Messtechnik und Laborinfrastruktur. Die Projekte werden finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU.