Der ermäßigte Steuersatz gilt (in Übereinstimmung mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) für „kleine Reparaturdienstleistungen“ (einschließlich Ausbesserung und Änderung) für:
Nicht begünstigt sind Lieferungen inklusive Werklieferungen.
Abgrenzung zu Werklieferung (kein begünstigter USt-Satz): Beträgt das Entgelt für das zur Reparatur verwendete Material weniger als 50% des für die Reparatur geleisteten Gesamtentgelts, ist von einer begünstigten Werkleistung auszugehen.
Anmerkung: Die gegenständliche Maßnahme wird von den Abgabenbehörden im Rahmen von Abgabenverfahren auf Basis der Bestimmungen des materiellen Steuerrechts und des geltenden Verfahrensrechts vollzogen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist spätestens am 15. (Fälligkeitstag) des zweitfolgenden Kalendermonats (bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar) einzureichen. Ergibt sich eine Zahllast, muss diese spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden. Näheres zur Umsatzsteuervoranmeldung bzw. den Fristen kann folgenden Seiten entnommen werden:
Umsatzsteuervoranmeldung
Fristen und Fälligkeiten
Die Jahressteuererklärung für die Umsatzsteuer ist bis 30.04. des Folgejahres einzureichen. Bei elektronischer Einbringung über FinanzOnline verlängert sich die Frist bis 30.06. des Folgejahres.
Umsatzsteuervoranmeldung U 30, Link
Umsatzsteuererklärung U1, Link
Anträge können über FinanzOnline eingereicht werden.