COVID-19 – Umsatzsteuersenkung bei bestimmten Reparaturdienstleistungen Link zur Förderung kopieren

Im Sinne einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie aus ökologischen Lenkungsüberlegungen wird die Umsatzsteuer für bestimmte Reparaturdienstleistungen von 20% auf 10% gesenkt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 2 Z 10 UStG 1994 idF COVID-19-StMG, BGBl. I Nr. 3/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung von Nachhaltigkeit

Referenznummer

1053297