Dieses Förderungsprogramm unterstützt ausschließlich Vorhaben aus einer zertifizierten MINT-Region, welches von einem Konsortium bestehend aus
- mindestens zwei fördernehmende Unternehmen,
- mindestens zwei Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Volkschulen, Sekundarstufe I und II) sowie
der/dem MINT-Regionen Manager*in eingereicht wird.
Es können auch weitere nicht-fördernehmende Partner*innen aus der jeweiligen, zertifizierten MINT-Region am Konsortium teilnehmen.
Aus dem Konsortium werden nur die förderfähigen Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen als Förderungsnehmer*innen (fördernehmende Konsortialpartner*innen) anerkannt und können nur diese eigenen Kosten des förderbaren Vorhabens abrechnen. Die Förderungsnehmer*innen müssen über einen Sitz oder eine Betriebs- bzw. Forschungsstätte in Österreich verfügen.
Außerdem wird eingefordert:
1. Einreichung eines Konzeptpapiers zur Darstellung des geplanten Kooperationsprojektes sowie das Planungsdokument
2. Bestellung Konsortialkoordinator*in
3. Nachweis MINT-Regionen Qualitätslabel
4. Inhalte der Formalprüfung:
- Vollständiger Förderungsantrag liegt vor
- Kein Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten
- Der/die Förderungswerbende verfügt über Sitz bzw. Betriebsstätte/Forschungsstätte in Österreich
- Konformität mit zugrundeliegenden beihilfenrechtlichen Grundlagen
5. Im nächsten Schritt werden die positiv bewerteten Projekte einer Fachjury zur inhaltlichen Beurteilung vorgelegt.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Der Zeitraum für die Durchführung des förderungsfähigen Projektes wird in der Fördervereinbarung festgelegt. Ein förderungsfähiges Projekt ist längstens innerhalb von 2 Jahren durchzuführen.
Konzeptpapier, Kostenaufstellung des Kooperationsvorhabens, Finanzierungsaufstellung, Auflistung der Konsortialpartner, Letter of Intent, Bestätigung MINT-Regionen Qualitätslabel