Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Förderfähig sind Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten und mehr als die Hälfte des Umsatzes mit privaten Endverbrauchern erwirtschaften. Der Unternehmensstandort muss in der Steiermark liegen und das Unternehmen muss als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen) bzw. Kleinbetrieb (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment) eingestuft werden. Das Mindestprojektvolumen beträgt für Investitionsprojekte 20.000,-- Euro und für digitale Digitalisierungsprojekte 3.000,-- Euro.
Die Förderung kann grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Förderbar sind nur UnternehmerInnen, welche die eingereichte Tätigkeit hauptberuflich als selbstständige Tätigkeit ausüben – eine unselbständige Nebenbeschäftigung, welche nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist jedoch möglich.
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden.