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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 21-27 Call Integrationleasing
Vorarlberg
Der Zugang zu den Transit-Dienstverhältnissen (Beschäftigungsphase) erfolgt über eine Vorbereitungsphase (BBE). Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung entweder durch direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt oder durch Integrationsleasing im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) oder durch gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt für Personen zur Stabilisierung und Feststellung der persönlichen Eignung, wenn eine direkte Beschäftigung über das Integrationsleasing nicht möglich ist (max. 2 Wochen); Ab Eintritt in die Vorbereitungsphase wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Für alle Personen, bei denen dies nicht gelingt, werden Integrationsleasing-Arbeitsplätze gesucht. Sollte sich herausstellen, dass eine Beschäftigung in einem geförderten Überlassungsverhältnis vorerst nicht möglich ist, wird ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Feststellung der persönlichen Eignung durchgeführt. Sobald eine Stabilisierung erfolgt ist und die Belastbarkeit der TeilnehmerInnen gegeben ist, erfolgt der Übertritt in das Integrationsleasing oder die direkte Beschäftigung bei einem Unternehmen. Gelingt innerhalb von 6 Monaten weder eine Vermittlung, noch ein Integrationsleasing oder ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt, wird die Teilnahme am Projekt beendet und es kann eine Vermittlung in einen regulären Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) erfolgen. Die Beschäftigungsphase in einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) kann bis zu 12 Monate dauern. Im Gegensatz zum „klassischen SÖB“ sind die TeilnehmerInnen beim Integrationsleasing in Partnerbetriebe eingebunden. Zielgruppe für das Projekt sind Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen. Ziel der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) ist es, durch gezielte Maßnahmen in der Vorbereitungsphase (BBE) und durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse bei Partnerbetrieben (Integrationsleasing) eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen in der Vorbereitungsmaßnahme (BBE) Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses in Überlassung Nachbetreuung in Unternehmen zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigung (bis zu 3 Monate) Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Überlassung der Arbeitskräfte mit dem Ziel einer Anschlussbeschäftigung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.