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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
ESF+ (21-27) Basisbildung für benachteiligte Personen nach dem Länder-Bund-Fördermodell 2025/2026
Burgenland
Mit dem ESF+ Call sollen im Burgenland tätige Erwachsenenbildungseinrichtungen aufgefordert werden, Projekte im Bereich Basisbildung einzureichen. Die gemäß diesem Aufruf finanzierten Bildungsmaßnahmen sind Teile der „Initiative Erwachsenenbildung“ und verfolgen folgende Ziele: Jugendlichen und Erwachsenen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen, Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Basisbildungsbedarf, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Erstsprache oder eventuell vorliegender Schulabschlüsse, zu unterstützen, die Bildungsangebote fördern etwa den Erwerb von Sprachkompetenzen in Deutsch und einer anderen Sprache, mathematische Kompetenzen, digitale Kompetenzen und Lernkompetenzen, die Bildungsangebote werden flächendeckend und regional ausgewogen angeboten, die Bildungsangebote sind qualitativ hochwertig und den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechend gestaltet, die Bildungsangebote zielen auf Anschlussfähigkeit und weiterführende Perspektiven der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Die Abwicklung im Bereich Basisbildung erfolgt inhaltlich nach dem Programmplanungsdokument der Initiative Erwachsenenbildung bzw. nach der diesbezüglichen 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Die eingereichten Projekte weisen grundsätzlich eine Projektlaufzeit von 2 Jahren auf. Die ZWIST behält sich vor, die in diesem Call genehmigten Projekte bei Bedarf zu verlängern und abhängig von der Programmabwicklung und der Verfügbarkeit der Mittel aufzustocken. Voraussetzung für die Einreichung von Projekten ist die vorherige Akkreditierung des Angebots durch die Akkreditierungsgruppe der IEB. Diese Akkreditierung muss zu Projektbeginn vorliegen. Zum Call sind alle im Burgenland tätigen Erwachsenenbildungsorganisationen zugelassen, die die oben zitierten Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Einreichung ist die vorherige Zertifizierung durch eine externe Qualitätssicherung (z. B. LQW, ÖCERT o. Ä). Diese Zertifizierung muss zu Projektbeginn vorliegen. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und des Landes Burgenland gewährt. Weitere nationale Kofinanzierungen sind nicht vorgesehen.