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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

ESF+ (21-27) Maßnahmen im Bereich LLL für bildungsbenachteiligte Gruppen/SEK Projektkosten 2025/2026
Burgenland
Der ESF+ Call zielt auf den Ausbau von Angeboten zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in der Initiative Erwachsenenbildung ab. Einreichung und Projektumsetzung sind an das Programm ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 sowie an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Initiative Erwachsenenbildung) gebunden. Folgende Schwerpunktsetzungen gelten für die ausgewählten Projekte: Es soll durch qualitätsvolle Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie durch begleitende Maßnahmen und Kompetenz- und Anerkennungsmodelle ein gleichwertiger Zugang zu hochwertiger Bildung realisiert werden. Darüber hinaus gilt es, die digitalen Kompetenzen zu verbessern sowie verstärkt digitale Vermittlungsinstrumente einzusetzen. Das Land Burgenland finanziert daher Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses mit dem Ziel, Personen ohne oder mit negativem Abschluss der Pflichtschule den Pflichtschulabschluss nach Beenden der Schulzeit zu ermöglichen. Ein positiver Pflichtschulabschluss wird immer stärker zur Voraussetzung, um eine Lehrstelle zu finden, eine Berufsausbildung zu absolvieren und damit insgesamt über intakte Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verfügen. Die grundlegenden Kompetenzen, die mit einem positiven Pflichtschulabschluss verbunden sind, bilden aber auch eine wichtige Voraussetzung für weitere Lernprozesse im sprachlichen, kulturellen und sozialen Bereich sowie für Zugänge zu höherer Bildung. Dem Nachholen des Pflichtschulabschlusses kommt deshalb als bildungspolitisches Bindeglied zu höheren Bildungsabschlüssen und weiterführenden Qualifizierungsmaßnahmen große Bedeutung zu. Die eingereichten Projekte weisen grundsätzlich eine Projektlaufzeit von 2 Jahren auf. Die ZWIST behält sich vor, die in diesem Call genehmigten Projekte bei Bedarf zu verlängern und abhängig von der Programmabwicklung und der Verfügbarkeit der Mittel aufzustocken. Voraussetzung für die Einreichung von Projekten ist die vorherige Zertifizierung durch eine externe Qualitätssicherung (z. B. LQW, ÖCERT o. Ä). Diese Zertifizierung muss zu Projektbeginn vorliegen. Für Angebote im Bereich des Nachholens des Pflichtschulabschlusses ist die Akkreditierung des Angebots durch die Akkreditierungsgruppe der IEB Voraussetzung. Diese Akkreditierung muss ebenfalls zu Projektbeginn vorliegen. Zum Call sind alle im Burgenland tätigen Erwachsenenbildungsorganisationen zugelassen, die die oben zitierten Voraussetzungen erfüllen. Die Abrechnung von Kosten erfolgt anhand von Standardeinheitskosten (SEK). Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und des Landes Burgenland gewährt. Weitere nationale Kofinanzierungen sind nicht vorgesehen.
ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Kärnten
Was wird gefördert? Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen? Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land). Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben. Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben. Wo können die Anträge gestellt werden? Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf. Wofür können Anträge gestellt werden? Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Welche Themen werden beraten? Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt? von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.
Filmförderung: Österreichisches Filminstitut
Österreich
Gefördert wird Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Vermarktung und berufliche Weiterbildung von im Filmwesen, künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen, sowie sonstige Verbreitungsmaßnahmen. Ziel der Filmförderung ist es, a) die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Eigenständigkeit und die kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern, b) die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts, c) die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des österreichischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland, d) österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen, e) die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen, f) auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.