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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

ESF+ (21-27): Zielgruppenorientierte anbieterneutrale Bildungsberatungsangebote 2027-2028
Österreich
Die gemäß diesem Call finanzierten Partnerschaften sind Teile der bundesweiten Initiative "Bildungsberatung Österreich" und verfolgen gemeinsame Ziele. Diese sind: Die Umsetzung eines bundesweiten professionellen, anbieterneutralen, niederschwelligen, qualitativ hochwertigen und gebührenfreien Beratungsangebots zu Bildung und Beruf für Erwachsene; Die prioritäre Ansprache und Erreichung von bildungsbenachteiligten Erwachsenen, beispielsweise Personen mit geringem formalem Ausbildungshintergrund, ältere Personen, Personen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen mit Behinderung, mit dem Ziel, diese für die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen zu sensibilisieren, sie zu motivieren und ihnen den Zugang zu unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen zu erleichtern; Beratungsleistungen zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen, konkret zur Reduzierung des Fachkräftemangels beispielsweise in der Pflege, IT und Elementarpädagogik sowie die Zusammenarbeit und Kooperation an den Übergängen in den Arbeitsmarkt; Die Unterstützung der weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung: Zentrale Grundsätze für die Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere jener, die als niedrigschwellig gelten, sind die Weiterentwicklung innovativer Formate wie beispielsweise über soziale Medien, die Erhöhung der regionalen Zugänglichkeit, die nachweisliche Umsetzung einheitlicher Qualitätsstandards sowie von Gender- und Diversity-Standards, der fachliche Austausch und die Abstimmung zwischen den weiteren Beratungsakteuren des Bundeslandes und allfälligen Partnereinrichtungen, die österreichweite Kooperation (mit anderen regionalen Projektpartnerschaften und den überregionalen Vorhaben), die Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern sowie die Weiterbildung von Bildungsberaterinnen und Bildungsberatern. Für die Inanspruchnahme einer ESF-Finanzierung in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist eine nationale Kofinanzierung in Höhe von 60 % sicherzustellen. Der Bund kann sich hierbei mit höchstens 50 % an der erforderlichen nationalen Kofinanzierung beteiligen; dies entspricht maximal 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Antragstellenden sind aufgefordert, die darüber hinaus erforderlichen Kofinanzierungsmittel durch weitere geeignete Kofinanzierungspartnerinnen und -partner sicherzustellen, um die im Call-Budget angegebene Gesamtsumme ausschöpfen zu können. Als Orientierung zur Berechnung des Antragsbudgets dient ein Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer, der die Verteilung der Zielgruppen (Bevölkerung 15-64 Jahre, sowie Ältere, Migrationshintergrund, Behinderung, Nichterwerbstätige und Niedrigqualifizierte) als Grundlage hat: Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer: Kärnten 6,3%, Niederösterreich 18,6%, Oberösterreich 16,9%, Salzburg 6,2%, Steiermark 14,0%, Tirol 8,5%, Vorarlberg 4,6%, Wien 24,8%, Gesamt 100,0% Verteilungsschlüssel: EU Förderquote: 40 % Bund und Andere: 60%
ESF+ JTF 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 7, Call Sozialökonomische Betriebe in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch ein Beschäftigungsprojekt (Sozialökonomischer Betrieb - SÖB). Die SÖBs sollen im Bereich Elektrotechnik (Vor- und Basisqualifizierung) tätig sein. Im Sinne eines sehr guten und funktionierenden Kreislaufwirtschaftssystems sollen (entsorgte) Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Computer etc.) repariert oder fachmänisch demontiert und entsorgt werden. Zweck ist die Schaffung eines zeitlich befristeten Beschäftigungsangebotes für arbeitsmarktferne Personen (die Zielgruppe richtet sich nach dem ESF+/JTF Programm an: Langzeitarbeitslose/Arbeitslose, Arbeitssuchende etc.). Die arbeitsmarktpolitische Leistung besteht darin, den Zielgruppenpersonen den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Transitfunktion mit bewusst gestaltetem Ein- und Ausstieg) und durch den Erwerb von bestimmten Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung, durch Gesundheitsangebote etc. die individuellen Vermittlungschancen der TMA soweit zu verbessern, dass der Wiedereinstieg in den ungeförderten Arbeitsmarkt erreichbar wird. Es sollen den TMA im Arbeitstraining wie im SÖB neben der sozialpädagogischen Betreuung gesundheitliche Unterstützungsangebote im Rahmen eines möglichst großen Netzwerkes des Trägers zur Verfügung gestellt werden, um die Herstellung und den Erhalt der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit zu erreichen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 2021-27: Umsetzung Priorität 7, Call Gezielte Berufsberatung/-orientierung in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur gezielten Berufsberatung und -orientierung, Aktivierung und Betreuung, Information und Branchenvorstellung, Erhebung der Bedarfe und der Entwicklungsmöglichkeiten in Betrieben und ggf. in Schulen in den geförderten, vom JTF bestimmten Regionen in OÖ. Es sollen Betriebe auf bestehende Ausbildungsmaßnahmen im Bereich ökologischer Aus- und Weiterbildung („Green Jobs“) hingewiesen werden und der Bedarf an weiterführenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen in der Region erhoben werden. Die Mitarbeiter:innen in Unternehmen, die vor einer Schließung, Umstrukturierung, Umstellung der eingesetzten Technologien, Erweiterung der Geschäftsbereiche u. ä. stehen, sollen die Möglichkeit einer proaktiven Berufs- und Qualifizierungsberatung bekommen. Weiters sollen Arbeitssuchende sowie zukünftig Beteiligte am Arbeitsmarkt (wie zB. Personen in Ausbildung, Studierende etc.) aktiv auf einen erfolgreichen (Wieder-)Einstieg vorbereitet werden. Für diese Personen sollen gezielte Informations- und Beratungsangebote umgesetzt werden, die Wirtschaftsbereiche die dem "grünen Sektor" zuzuordnen sind und die damit verbundenen notwendigen Kompetenzen, etwa in den MINT-Bereichen oder auch nachhaltige Energie und Bauwesen miteinbeziehen. Generell soll das Angebot zur Schaffung des allgemeinen Bewusstseins für einen gerechten Übergang beitragen. Die Verbreitung der Informationen über berufliche Möglichkeiten in technischen und technologischen zukunftsfähigen Wirtschaftsbereichen sollen Personen zu einer Entscheidung über eine berufliche Neuorientierung ermutigen. Dabei sollen sich neue Chancen für eine Verbesserung der beruflichen Situation insbesondere für niedrigqualifizierte Personen, die oft im Niedriglohnbereich beschäftigt sind ergeben. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
Filmförderung: Österreichisches Filminstitut
Österreich
Gefördert wird Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Vermarktung und berufliche Weiterbildung von im Filmwesen, künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen, sowie sonstige Verbreitungsmaßnahmen. Ziel der Filmförderung ist es, a) die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Eigenständigkeit und die kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern, b) die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts, c) die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des österreichischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland, d) österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen, e) die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen, f) auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.