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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

Outplacementstiftung
Österreich
Förderung von Dienstleistungen im Rahmen von Outplacementstiftungen. Die Maßnahmen der Arbeitsstiftung sind ein sozialpartnerschaftliches Instrument, die infolge des Strukturwandels notwendige Anpassungsprozesse arbeitsmarktpolitisch unterstützen. Das Arbeitsmarktservice kann über die Option einer Arbeitsstiftung als Instrument für einen sozialverträglichen Personalabbau bzw. als Instrument zur Behebung des Fachkräftemangels informieren (und allenfalls unter bestimmten Bedingungen beschränkt fördern). Ob Maßnahmen der Arbeitsstiftung bereitgestellt werden oder nicht, hängt von der Initiative und Finanzierung der betroffenen Unternehmen und von der Mitwirkung der überbetrieblichen bzw. betrieblichen Sozialpartner ab. Die Mitfinanzierung des Arbeitsmarktservice ist grundsätzlich auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die TeilnehmerInnen beschränkt (Leistungsfortbezug mit DLU-Mindestsicherung oder DLU-Beihilfe; allenfalls Beihilfe für Kursnebenkosten und für Kinderbetreuung). Die Kosten für die Errichtung und für den laufenden Betrieb der Stiftungseinrichtung (Stiftungsmanagement) sowie die Maßnahmenkosten für die TeilnehmerInnen (einschließlich der notwendigen Zuwendung zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen) sind grundsätzlich von den Unternehmen, durch Beteiligungen anderer Stellen oder aus sonstigen Beiträgen zu finanzieren. Ist der Stiftungseinrichtung – trotz ernstlicher Bemühungen – die Ausfinanzierung des Stiftungsprojektes nicht möglich, kann das Arbeitsmarktservice in beschränktem Ausmaß eine Projektförderung gewähren.
Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
Österreich
Förderungsziele: 1. Schaffung des Anreizes zur Verbesserung pflanzlicher Produkte sowie von Energierohstoffen auf pflanzlicher Basis und Erarbeitung von Qualitätssicherungssystemen im Pflanzenbau und im Bereich der Lebensmittelsicherheit, insbesondere Erarbeitung von praxisbezogenen Erkenntnissen im Hinblick auf qualitative, ökologische und strukturelle Verbesserungen auf dem Gebiet des Pflanzen- und Futterbaues; Einführung derartiger Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis; 2. Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung von Saatgut insbesondere bei Kartoffeln, Getreide und Mais zur Nutzung der diesbezüglichen Marktchancen, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Anpassung an klimawandelbedingte Veränderungen. Förderungsgegenstände: 1. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen im Pflanzenbau und der Saatgutwirtschaft. 2. Im Pflanzenbau: a. Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen; Erstellung von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien b. Aufklärungsmaterial einschließlich Lehr- und Kursbehelfe. c. Erforschung, Gewinnung und Nutzung wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln d. Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen, Durchführung von Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekten zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen 3. Gesunderhaltungsmaßnahmen bei Vermehrungssaat- und -pflanzgut. 4. Erhaltung von Genmaterial.
Projektförderungen 2025 nach dem Erwachsenenbildungs-Gesetz
Österreich
Die Projektförderungen 2025 nach dem Erwachsenenbildungs-Gesetz sollen allen in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die erste Bildungsphase abgeschlossen haben, im Sinne der ständigen Weiterbildung die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln und die Entfaltung der persönlichen Anlagen ermöglichen. Der Call bildet die bildungspolitischen Ziele des BMBWF im Bereich Erwachsenenbildung ab, wobei die Projektförderungen 2025 nach dem Erwachsenenbildungs-Gesetz eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung und Förderung der Erwachsenenbildung darstellen. Die Förderschwerpunkte für das Jahr 2025, zu denen Projektanträge gestellt werden können sind „Up- und Reskilling“, „Digitalisierung und Aufbau digitaler Kompetenzen“, „Demokratie- und Wissenschaftsbildung“, „Teilhabe und Inklusion“ sowie „Nachhaltigkeit“. Ziele Erhöhung der Bildungsdurchlässigkeit/Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels Steigerung der Teilnahmen am lebenslangen Lernen in der gesamten Bevölkerung, aber besonders in (bildungs-)benachteiligten Gruppen durch Erwachsenenbildung gesellschaftliche Bewältigung aktueller Herausforderungen wie Digitalisierung, Demokratie- und Wissenschaftsskepsis, Green Transition fördern Zielgruppe Zielgruppe der Förderung sind Bildungsanbieter, die vorrangig Bildungsangebote für gering qualifizierte und bildungsbenachteiligte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr umsetzen. Projektförderungen müssen diese Zielgruppe durch beschriebene Maßnahmen entweder indirekt oder direkt ansprechen. Es werden keine berufsspezifischen Weiterbildungen gefördert.