ESF+ (21-27) Basisbildungsmaßnahmen im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung Link zur Förderung kopieren

Basisbildung für Personen mit keiner oder wenig Schulbildung. Erwerb von Grundkompetenzen in der deutschen Sprache, Mathematik, IKT, Citizenship etc. mit dem Ziel, die Chancen am Arbeitsmarkt bzw. die Möglichkeit zur Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen zu erhöhen. Eine Förderung ist nur für akkreditierte Bildungseinrichtungen möglich.

Zur Zielgruppe des Programmbereichs Basisbildung zählen in Österreich wohnhafte Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie Erwachsene mit Basisbildungsbedarf, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Erstsprache und eventuell vorliegender Schulabschlüsse.

Fördercalls werden auf der Website www.erwachsenenbildung.at veröffentlicht und die bisher akkreditierten Bildungseinrichtungen zur Beteiligung eingeladen.

Die Förderungen werden in Abstimmung mit dem Land vom Bund gewährt. Der Fördervertrag wird zwischen Bund und Bildungseinrichtungen geschlossen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch den Bund. Die Fördermittel setzen sich zu 40% von EU und jeweils zu 30% von Bund und Land zusammen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Integration und Diversität
01/4000-81580
post@ma17.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma17/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§15a Vereinbarung zwischen Bund und Land; Wiener Stadtverfassung; Gemeinderatsbeschluss zu Zl.: 1329461-2021-GBI
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,7 Mio. Euro

Referenznummer

1055359