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Förderungen zum Thema Kinder, Jugend

Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft positive Lebensbedingungen und Chancengleichheit sicherzustellen. Förderungen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen barrierefreien Zugang zu qualitätsvollen Informationen haben, Kompetenzen im Umgang mit Risiken erwerben können, Möglichkeiten haben, ihre Kreativität zu fördern und gesellschaftliche Prozesse reflektieren können. Jungen Menschen sollen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen BürgerInnen unterstützt werden; das Zugänglichmachen von qualitätsvollen Angeboten im Bereich der außerschulischen und außerberuflichen Kinder- und Jugendarbeit sowie die zielgerichtete finanzielle Unterstützung von MultiplikatorInnen im Zuständigkeitsbereich.