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Neubau, Umbau oder Ausbau bzw. Adaptierung oder Ausgestaltung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles zum Jugendtreff werden gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16362, Fax: 02742/9005-16220
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz § 3
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046812

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