Einzel- und Projekt­förderungen in der außerschulischen Jugendarbeit Link zur Förderung kopieren

Förderung von: Kursen, Seminaren, Workshops, Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten, Publikationen, Jugendlager, Aktivitäten zum Umweltschutz, Suchtprävention, Beiträge zur Sexualerziehung, Forschungsaufträge, Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuerinnen, u.v.m.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/einzel-und-projektfoerderungen/#c2245

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung inkl. Belegaufstellung (siehe Download Abrechnungsformular und Belegaufstellung) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege bis zum vorgegebenen Termin 
  • Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074921

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