Einzel- und Projekt­förderungen in der außerschulischen Jugendarbeit Link zur Förderung kopieren

Förderung von: Kursen, Seminaren, Workshops, Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten, Publikationen, Jugendlager, Aktivitäten zum Umweltschutz, Suchtprävention, Beiträge zur Sexualerziehung, Forschungsaufträge, Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuerinnen, u.v.m.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/einzel-und-projektfoerderungen/#c2245

  • Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung inkl. Belegaufstellung (siehe Download Abrechnungsformular und Belegaufstellung) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege bis zum vorgegebenen Termin 
  • Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074921

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