Förderungen Jugend gem. allgemeiner Förderrichtlinie Link zur Förderung

Ziele der Jugendförderung sind:

  • Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendliche bei der Durchführung von Projekten und Veranstaltungen zu unterstützen.
  • die im Salzburger Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen und die Jugendzentren im Bundesland Salzburg bei ihrer Jugendarbeit zu unterstützen
  • die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und Jugendliche zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

siehe Homepage Jugend

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
+43(0)6628042-2117
jugend-familie@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/jugend

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:
  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial

siehe Homepage Jugend

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Junge Menschen im Sinn der Jugendförderungsbestimmungen gelten Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Salzburg haben, haben aktiv Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.

Referenznummer

1050277