Gefördert werden "Fachstellen" im Bereich Jugend zur Aufrechterhaltung der Leistungsstruktur (vorrangig zur Sicherstellung des laufenden Betriebes).
Zielsetzung ist die zielgerichtete finanzielle Unterstützung der strukturellen Arbeit einer Organisation/Einrichtung. Sie dient der Sicherung der Grundfunktionen. Dazu zählen z. B. Personal, Infrastruktur oder dauerhafte Programme, welche die strategischen Zielsetzungen der Abteilung Bildung und Gesellschaft unterstützten.
Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsvollen Leistungsstruktur von Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in einem Themenfeld der Steirischen Jugendstrategie im Zuständigkeitsbereich des Referat Jugend und/oder gemäß Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013.