Strukturförderung Jugend Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden "Fachstellen" im Bereich Jugend zur Aufrechterhaltung der Leistungsstruktur (vorrangig zur Sicherstellung des laufenden Betriebes).

Zielsetzung ist die zielgerichtete finanzielle Unterstützung der strukturellen Arbeit einer Organisation/Einrichtung. Sie dient der Sicherung der Grundfunktionen. Dazu zählen z. B. Personal, Infrastruktur oder dauerhafte Programme, welche die strategischen Zielsetzungen der Abteilung Bildung und Gesellschaft unterstützten.

Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsvollen Leistungsstruktur von Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in einem Themenfeld der Steirischen Jugendstrategie im Zuständigkeitsbereich des Referat Jugend und/oder gemäß Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft, Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
abt06-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 14. Mai 2013 i.d.g.F über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031533

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