Förderung Öffentlicher Bibliotheken
Steiermark
Als große außerschulische Bildungsanbieterinnen und soziale Orte der Begegnung leisten Öffentliche Bibliotheken einen maßgeblichen Beitrag zu einem niederschwelligen und allgemeinen Zugang zu Bildung. Öffentliche Bibliotheken übernehmen somit als Begegnungszentren innerhalb des Gemeindelebens, im Sinne des Lernens vor Ort, wesentliche Aufgaben. Sie richten ihr Angebot an alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, fördern Lese- und Medienkompetenz, sind Orte der Kommunikation, der allgemeinen und/oder beruflichen Weiterbildung, der Eltern- und Familienarbeit, gelten als Treffpunkte der Generationen und ermöglichen das Zusammenleben in Vielfalt sowie die Stärkung der Mehrsprachigkeit. Die Förderung durch das Land Steiermark soll im Rahmen der Bibliotheksrichtlinie im Wesentlichen folgendes erreichen: Stärkung der Bibliotheken als Bildungs- und Kulturorte Bibliotheken sollen als offene, inklusive Orte des Lernens und der Begegnung fungieren, die freien Zugang zu Bildung, Information und Kultur bieten. Sie sollen lebenslanges Lernen und digitale Teilhabe unterstützen sowie die Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen fördern. Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots Es soll ein flächendeckendes, ausgewogenes und bedarfsgerechtes Medienangebot in allen Regionen gewährleistet werden. Medienbestände sollen kontinuierlich erweitert, aktualisiert und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Professionalisierung und Qualifizierung Die Förderung soll dazu beitragen, dass durch gezielte bibliothekarische Aus- und Weiterbildung qualifiziertes und geschultes Bibliothekspersonal vorhanden ist. Förderung von Nutzung, Digitalisierung und Kooperation Es soll eine Erhöhung der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer erreicht werden. Digitalisierung (z. B. digitale Medien, Bibliotheksverwaltung, Online-Präsenz) soll gefördert werden. Kooperationen mit Bildungs-, Kultur- und sozialen Einrichtungen vor Ort sollen forciert und unterstützt werden. Leseförderung und Veranstaltungen Bibliotheken sollen durch Lesungen, Workshops oder Durchführung von Projekten zur Leseförderung. als Orte der Lesekompetenzförderung und kulturellen Begegnung wirken und wahrgenommen werden. Durch diese Förderung und die damit verbundenen Kriterien sollen Bibliotheken nicht nur als Orte der Medienentlehnung, sondern als soziale Orte der Bildungs- und Kultur im Gemeindeleben gestärkt werden. Sie tragen zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur kommunikativen Vernetzung der Bevölkerung und zur medialen wie digitalen Bildung bei.