NÖ Förderung im Bereich der außerschulischen Jugenderziehung Link zur Förderung kopieren

Es werden NÖ Jugendorganisationen, aber auch rechtlich nicht organisierte Gruppen von Landesbürgerinnen unter 25 Jahren gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

  • Internationaler Jugendaustausch 
  • Pro Person und Tag bis € 11,- pro Austauschprojekt insgesamt höchstens € 1.100,-
  • Nationaler Jugendaustausch 
  • Pro Person und Tag bis € 9,- pro Austauschprojekt insgesamt höchstens € 900,-
  • Beiträge für andere Jugendveranstaltungen und Aktivitäten, die im Interesse der außerschulischen Jugenderziehung liegen 
    • Finanzielle Beiträge:
    • Jeweils pro Veranstaltung oder Aktivität insgesamt
      höchstens 30 % der Gesamtkosten
    • Übernahme von Ausfallshaftungen: 
    • Höchstens € 5.000,-
  • Startförderung Ferienspiel 
  • Erstmalige Durchführung eines Sommerferienspieles höchstens 30 % der belegten Gesamtkosten max. jedoch € 700,-.

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) prüft die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046820

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.