Mobilität für Menschen mit Behinderung
Wien
Fahrtkosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel von einer Einrichtung des betreuten Wohnens bzw. vom Hauptwohnsitz zu einer Einrichtung der Behindertenhilfe und retour. Bei begleitpflichtigen Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auch die Fahrtkosten einer bzw. eines Angehörigen ersetzt. Wenn die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, wird ein regelmäßiger Fahrtendienst(Regelfahrtendienst), gegebenenfalls inklusive Begleitung, organisiert. Gefördert werden Fahrtendienst, Fahrtbegleitung Fahrtendienst, Fahrtkosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrtbegleitung für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrtentraining, Kilometergeld und Leistungen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes.