Hilfsmittel für blinde, sehbehinderte, gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit, Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit oder Taubblindheit und Menschen die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache kommunizieren können, können Förderungen für die Anschaffung in der Förder-Richtlinie beschriebener besonderer Hilfsmittel einkommensabhängig gewährt werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Vgl. hierzu Fördersätze gemäß der Förder-Richtlinie

Förder-Richtlinie

Rechtsgrundlage

§ 20 Tiroler Teilhabegesetz iVm § 7 Förder-Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078997