Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit, Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit oder Taubblindheit und Menschen die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache kommunizieren können, können Förderungen für die Anschaffung in der Förder-Richtlinie beschriebener besonderer Hilfsmittel einkommensabhängig gewährt werden.