Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates können einkommensabhängig Zuschüsse zum Erwerb von orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln und Heilbehelfen gewährt werden, die zur Erlangung und Verbesserung, Erhaltung und Verzögerung einer Verschlechterung der individuellen Lebensqualität im Bereich der Mobilität und der motorischen Fähigkeiten dienen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Vgl. hierzu Fördersätze gemäß der Förder-Richtlinie

Förder-Richtlinie

Rechtsgrundlage

§ 20 Tiroler Teilhabegesetz iVm § 8 Förder-Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078989

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