Hilfsmittel für blinde, sehbehinderte, gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen
Tirol
Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit, Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit oder Taubblindheit und Menschen die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache kommunizieren können, können Förderungen für die Anschaffung in der Förder-Richtlinie beschriebener besonderer Hilfsmittel einkommensabhängig gewährt werden.