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Förderungen zum Thema Behinderung

Teilbetreutes Wohnen
Wien
Teilbetreutes Wohnen ist eine bedarfsorientierte, von anerkannten Einrichtungen durch Fachpersonal erbrachte Betreuungsleistung für Menschen mit Behinderung in Privatwohnungen, Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften von Leistungsanbietern. Die Kundinnen und Kunden organisieren ihr Alltagsleben und ihre Verpflegung sowie ihre Wohnung (inkl. Miete) weitgehend selbständig. Erforderliche Unterstützungen werden anhand von Vereinbarungen punktuell und bedarfsorientiert gewährt. Die Kosten für die Betreuung werden vom Fonds Soziales Wien durch einen monatlichen Zuschuss gefördert. Die Höhe der Kosten hängt vom individuellen Betreuungsbedarf ab. Wohnen (organisatorische Unterstützung bei der Einrichtung und Instandhaltung, Unterstützung bei Wohnungswechsel, ...) Haushalt (Unterstützung bei Einkäufen, Essenszubereitung, ...) Gesundheit (Begleitung bei Arzt- und Ambulanzbesuchen, Vorsorge, ...) Beschäftigung (Unterstützung bei der Suche nach Tagesstruktur, Kooperation mit Arbeitsassistenz, ...) Finanzen (Hilfestellung bei Geldeinteilung, ...) Ämter / Behörden (Begleitung zu Ämtern und Behörden, sofern keine Erwachsenenvertretung vorliegt, ...) Freizeit (Hilfestellung bei der Freizeitplanung, Organisieren von Angeboten, ...) Bildung (Unterstützung bei der Suche nach Weiterbildungsangeboten, ...) Soziale Kompetenzen (Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Umfeldes, ...) Mobilität / Orientierung (Hilfestellung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, ...) Krisenbegleitung (Organisieren von Ressourcen, Vernetzungsgespräche, ...) Organisieren von Dienstleistungen (Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern, ...) Die Betreuungskontakte finden zeitlich flexibel nach individueller Absprache entweder in der Wohnung der Person, am anerkannten Betreuungsstützpunkt oder an einem anderen vereinbarten Ort statt.
Teilzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer teilzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren, bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) muss die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert werden. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen muss durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich muss eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt werden. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch haben stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert zu werden, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht zu werden.