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Förderungen zum Thema Bauen, Renovieren, Sanieren

Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte
Tirol
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschafltichen Entwicklung der Naturkparkregion Lechtal-Reutte - bestehend aus den Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach - Förderungen aus Mitteln dieses Sonderprogramms. Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungs¬programms bildet das „Regionalwirtschaftliche Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte“ (in Folge kurz RWP genannt). Somit werden in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert, die einer der im RWP im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen zuordenbar sind. Im Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten: Destinationsentwicklung Naturnaher Qualitätstourismus Neue touristische Angebote und innovatives Marketing Wirtschaftsstandort und Innovation Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus Energie, Umwelt und Verkehr Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik Mobilitätsmanagement Lebendige Gemeinden und Kampf gegen die Abwanderung Ortskernrevitalisierung Schwerpunktaktionen Seitentäler Programmkonforme Einzelmaßnahmen Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin und ist in der Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal - Reutte ersichtlich.
Sportstätten/Sportinfrastruktur
Österreich
Ziel des Regierungsprogrammes 2020-2024 ist u.a. die Entwicklung eines Österreichischen Sportstättenentwicklungsprogramms auf Basis von akkordierten Kriterien mit den Bundesländern und Gemeinden, die Definition von Versorgungskriterien nach Sportart-Priorisierung für Spitzensport und Breitensport sowie die Evaluierung und allfällige Neuordnung des Finanzierungsschlüssels. Dabei soll verstärkt der „Zentrenansatz“ (Evaluierung, Stärkung und Ausbau) berücksichtigt werden. Regierungsleitprojekte im Zusammenhang mit der Rolle Österreichs als Austragungsort von Großereignissen sollen über Sonderprojekte und Sonderbudgets definiert werden. Zudem soll ein digitaler Marktplatz von Schulsportanlagen, Sportstätten und sämtlichen Sportangeboten unter Berücksichtigung der bestehenden Geoinformationssysteme der Bundesländer, der Angebotsdatenbanken des organisierten Sports und bestehender kommerzieller Sportbuchungsplattformen („Österreichischer Sportstättenatlas“) entstehen. Die Verbesserung der Auslastung öffentlich finanzierter Sportinfrastruktur, Gebäude und anderer Liegenschaften (so z.B. ganzjährige Nutzung von Sportflächen in öffentlicher Hand z.B. Schulen) soll sichergestellt werden. Die Barrierefreiheit und die Berücksichtigung von „green Bau“ (nachhaltiges Bauen – Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Faktoren im Baubereich) sind weitere Schwerpunkte. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.