Umweltförderung - Altlasten Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Sanierung bzw. Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten. Die Förderung umfasst:

  • Vorleistungen (Erkundungen, Planungen)
  • Bauleistungen
  • Räumungs- und Entsorgungsleistungen
  • Nebenleistungen (z.B. Bauaufsichten udgl.)
  • Entschädigungsleistungen und Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Betriebskosten
  • Beweissicherungsmaßnahmen

Einreichen können Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz.

Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 31631
kpc@kommunalkredit.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz, Förderungsrichtlinien 2016 für die Altlastensanierung, Altlastensanierungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität sowie Schutz vor ionisierender Strahlung

Referenznummer

1006659