Gefördert wird die Sanierung bzw. Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten. Die Förderung umfasst:
- Vorleistungen (Erkundungen, Planungen)
- Bauleistungen
- Räumungs- und Entsorgungsleistungen
- Nebenleistungen (z.B. Bauaufsichten udgl.)
- Entschädigungsleistungen und Wiederherstellungsmaßnahmen
- Betriebskosten
- Beweissicherungsmaßnahmen
Einreichen können Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz.
Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten.