Zuschuss für notwendige bauliche Änderungen von Wohnungen und Wohnhäusern
Steiermark
Ein Zuschuss für notwendige bauliche Änderungen einer Wohnung oder eines Wohnhauses wird gewährt, wenn die baulichen Änderungen auf Grund der besonderen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung erforderlich sind und die Wohnung/das Wohnhaus dem Menschen mit Behinderung als Hauptwohnsitz dient. Die Wohnung /Das Wohnhaus muss sich in der Steiermark befinden.