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Förderungen zum Thema Bauen, Renovieren, Sanieren

Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen für PV-Anlagen
Tirol
Abhängig von Anlagengröße und Nutzerverhalten können Privathaushalte, die über eine Photovoltaikanlage verfügen, derzeit etwa 30 % des selbst erzeugten Sonnenstroms für den Eigenbedarf nutzen. Mit Errichtung eines intelligenten Stromspeichersystems kann der Eigenversorgungsgrad von 30 % auf etwa 60 % angehoben werden. Das Förderangebot des Landes „Intelligente Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen“ unterstützt Investitionen von Privathaushalten, die den Eigenversorgungsgrad von Privathaushalten mit erneuerbarem Sonnenstrom gezielt anheben. Die Landesförderung umfasst sowohl die Nachrüstung bestehender als auch die Ausstattung neuer Photovoltaikanlagen mit intelligenten Batteriespeichersystemen. Gefördert wird zudem der Einbau bzw. die Nachrüstung mit intelligenten Steuerungen. Ziel der neuen Förderung ist es, durch intelligente Speichersysteme, den selbst erzeugten Solarstrom für den eigenen Bedarf im Haushalt bestmöglich zu nutzen und ausschließlich Überschussstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Der Strombezug aus dem öffentlichen Netz soll dadurch auf ein Minimum reduziert, die Unabhängigkeit der Haushalte gestärkt werden. Der Ausbau erneuerbarer Energieträger, der sparsame Umgang mit Energie und ein effizienter Energieeinsatz bilden die Säulen der Tiroler Energiestrategie 2050. Mit der neuen Förderung wird die Nutzung des erneuerbaren Energieträgers Sonne und damit der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger gefördert. Die Richtlinie Intelligente Stromspeichersystem für Photovoltaikanlagen ist Teil von „Tirol 2050 energieautonom“.
Förderung von Schindel- und Bretterdächern sowie Wandverkleidungen aus Holz
Salzburg
Zur Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sowie zur Sicherung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes werden Investitionen im Zusammenhang mit der Erneuerung von Holzschindeldächern bzw. der Eindeckung eines Neugebäudes neben Bestandsbauten mit Holzschindeldächern sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Verkleidung von Alt- und Neugebäuden mit Holz insbesondere mit Holzschindeln gefördert. Förderungswerber - Alpine Vereine (nur sofern die Investitionen - Verwendung von Holzschindeln - durch Bescheid der Naturschutzbehörde vorgeschrieben und deshalb seitens der Naturschutzabteilung nicht förderbar sind) - Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe natürliche Personen, juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt, Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt, mit Niederlassung in Salzburg, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und ein Vorhaben entsprechend den Zielsetzungen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 verfolgen. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gilt jede selbständige örtliche und organisatorisch-technische Einheit zur Erzeugung von Pflanzen, zur Waldbewirtschaftung oder zur Haltung von Nutztieren mit wirtschaftlicher Zielsetzung, die über die mit der kulturspezifischen Bewirtschaftung der jeweiligen Fläche oder Tierhaltung verbundenen und unerlässlichen Infrastruktur verfügt.