Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L Link zur Förderung kopieren

Förderung von aktiven (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Maßnahmen am Gebäude wie z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen für Gebiete, welche einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Antragsteller können sein: Eigentümer des Gebäudes, Hausverwaltung oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 - Straßen und Brücken
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-9

Die Vorlage der Schlussrechnung hat binnen zwölf Monaten ab Zusage zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029024