Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L Link zur Förderung kopieren

Förderung von aktiven (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Maßnahmen am Gebäude wie z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen für Gebiete, welche einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Antragsteller können sein: Eigentümer des Gebäudes, Hausverwaltung oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 - Straßen und Brücken
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-9

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Vorlage der Schlussrechnung hat binnen zwölf Monaten ab Zusage zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029024

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