Landesbaupreis Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 11 Abs. 4 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001 (K-KFördG 2001), LGBl. 45/2002 idgF werden für besondere Leistungen im Bereich der Baukultur im Raum Kärnten auf Antrag grundsätzlich ein Kärntner Landesbaupreis und bis zu drei Anerkennungspreise vergeben.

Die Auslobung und Vergabe des Kärntner Landesbaupreises erfolgt im Zweijahresrhythmus, alternierend dazu Maßnahmen zur Architekturvermittlung.

Antragsberechtigt ist jede physische oder juristische Person, die entweder als Planer, als Bauausführer oder als Bauherr mit dem beantragten Objekt zu tun hat. Weiters können Künstlervereinigungen, Gemeinden und Ämter bzw. deren Sachverständige, Ortsbildpflegekommissionen oder aber die Mitglieder des erweiterten Fachbeirates (Fachjury) diesbezügliche Anträge stellen. Der Preis ergeht an den Planer bzw. Architekten, während der Bauherr eine Urkunde erhält.

Durch die Vergabe der Preise sollen Bauwerke hervorgehoben werden, bei denen der baukünstlerische Raum, seine städtebauliche Beziehung, die Planung, die Funktion, die Verwendung zeitgemäßer Baustoffe und die Verarbeitung, die Bauausführung, die sinnvolle Energieverwendung, die Zuordnung zum Ortsbild und zur Landschaft sowie die Fragen des Umweltschutzes hervorragend berücksichtigt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2 - Finanzen, Beteiligungen und FTI
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-2

Rechtsgrundlage

§ 11 Abs. 4 Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl Nr 45/2002 idgF; Statuten für den Kärntner Landesbaupreis
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027598