Umweltförderung - Entsiegelung Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Entsiegelung von versiegelten Bodenflächen.

Die Errichtungskosten für die Entsiegelung werden mit 50 Euro pro m² entsiegelter Fläche bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro unterstützt.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Umweltamt
Schmiedgasse 26, 8010 Graz
0316 872 4302
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at

  • Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz
  • Belegkontrolle
  • Abrechnungskontrolle: (1) gemäß § 3 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinderates vom 05.11.2020, GZ.: A23-028212/2013/0059-3, für die Förderung von thermischen Solaranlagen; (2) Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz (Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden).

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.11.2024, GZ.: A23-028212/2013/0104, für die Entsiegelungsförderung, erlassen auf Grund § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 LGBl. Nr. 130/1967 idF. LGBl. Nr. 122/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070713