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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

ARF – Projektförderung Primärversorgung Erweitertes Leistungsangebot
Österreich
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien in der Primärversorgung mit erweitertem Leistungsspektrum unterstützt werden. Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien in den Fachbereichen Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde, die über einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse verfügen (§ 343 ASVG) und die ein erweitertes Leistungsspektrum anbieten ("Gesundheitseinrichtung") Förderung von Projekten in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in der Primärversorgung sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung Gefördert werden die o.a. Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen o.a. Gesundheitseinrichtung umfasst und an denen Gesellschafter:innen der o.a. Gesundheitseinrichtung für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten („Besitzgesellschaft“)., wobei "Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der o.a. Gesundheitseinrichtung sein können und die o.a. Gesundheitseinrichtung Endbegünstigter der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
ARF – Projektförderung Primärversorgungseinheiten
Österreich
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Primärversorgungseinheiten (PVE) unterstützt werden. Eine Primärversorgungseinheit ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Förderung von Projekten bestehender PVE im Sinne des PrimVG in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit in PVE: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur in PVE: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden. PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in PVE sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung. Gefördert werden bestehende PVE gemäß PrimVG sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call youngFBZ
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: In youngFBZs (FBZ steht für Frauenberufszentrum) sollen Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Berufsberatungen, Orientierungsangebote und Möglichkeiten für die individuelle Qualifizierung für junge Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren angeboten werden. Zweck der Einrichtungen sind die Schaffung von Perspektiven für die berufliche (Erst-)Laufbahn von jungen Frauen, die Förderung junger Frauen beim Zugang zu zukunftsorientierter und nachhaltiger Qualifizierung, die Berufsinformation über zukunftsträchtige Berufe (MINT, Handwerk, Green Jobs etc.). Dabei sollen migrations- und kulturspezifischen Erfahrungen von jungen Frauen in der Beratung beachten werden (Diversity Ansatz in der Beratung). Zielgruppe sind junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, insbesondere jene mit Migrationsgeschichte, mit Beratungs- und Betreuungsbedarf, junge Wiedereinsteigerinnen mit Qualifizierungsinteresse, asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte junge Frauen und Asylwerberinnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, sowie Frauen mit einem Ausweis für Vertriebene. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 3, Metallausbildungszentren in OÖ
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 3 (Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Die Metallausbildungszentren sollen ihren Teilnehmer:innen entsprechend dem individuellen Kenntnisstand im Wege eines flexiblen und modularen Ausbildungssystems maßgebende Kompetenzen im Metallbereich wie auch in der Persönlichkeitsentwicklung vermitteln und so erfolgreich auf eine Beschäftigung vorbereiten, weshalb sie sich auch in der Säule A (Bedarfsgerechte Qualifizierung des Arbeitskräftepotentials) des Paktes für Arbeit und Qualifizierung in Oberösterreich befinden. Ziel ist die Integration benachteiligter Zielgruppen in den Arbeitsmarkt, wobei die Zuteilung der auszubildenden Personen durch die jeweiligen Regionalstellen des AMS Oberösterreich erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 6, Pilotprojekt - Perspektive Arbeit
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 6 (Soziale Innovation) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Die Aneinanderreihung von Interventionen bei Kund:innen des AMS birgt Brüche, lange Interventionsketten und ein „immer wieder von vorn beginnen“ . Ein (Pilot-)Projekt soll versuchen diese Interventionen zu parallelisieren, Inhouse zu erledigen und mit Begleitung eng an den TN:innen zu bleiben. Ein (sozial innovatives) Projekt als kombiniertes Angebot soll aus „offenen Räumen“, einer Bildungsmaßnahme und einem sozialökonomischen Betrieb bestehen. Es soll als ganzheitliches Konzept betrachtet werden und die Empfehlungen der vom Arbeitsmarktservice (AMS) beauftragten Studie „Suchtgefährdete Jugendliche und Arbeitsmarkt“ aus dem Jahr 2016 aufgreifen. Es soll der zugrundeliegenden Haltung, im Aufbau und in der inhaltlichen Herangehensweise den Grundsätzen „Niederschwellige Zugänge in der Arbeit“, „Kontinuität in der Betreuung und Begleitung“ und „Fachübergreifender Austausch“ folgen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 21-27 Call Integrationleasing
Vorarlberg
Der Zugang zu den Transit-Dienstverhältnissen (Beschäftigungsphase) erfolgt über eine Vorbereitungsphase (BBE). Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung entweder durch direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt oder durch Integrationsleasing im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) oder durch gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt für Personen zur Stabilisierung und Feststellung der persönlichen Eignung, wenn eine direkte Beschäftigung über das Integrationsleasing nicht möglich ist (max. 2 Wochen); Ab Eintritt in die Vorbereitungsphase wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Für alle Personen, bei denen dies nicht gelingt, werden Integrationsleasing-Arbeitsplätze gesucht. Sollte sich herausstellen, dass eine Beschäftigung in einem geförderten Überlassungsverhältnis vorerst nicht möglich ist, wird ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Feststellung der persönlichen Eignung durchgeführt. Sobald eine Stabilisierung erfolgt ist und die Belastbarkeit der TeilnehmerInnen gegeben ist, erfolgt der Übertritt in das Integrationsleasing oder die direkte Beschäftigung bei einem Unternehmen. Gelingt innerhalb von 6 Monaten weder eine Vermittlung, noch ein Integrationsleasing oder ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt, wird die Teilnahme am Projekt beendet und es kann eine Vermittlung in einen regulären Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) erfolgen. Die Beschäftigungsphase in einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) kann bis zu 12 Monate dauern. Im Gegensatz zum „klassischen SÖB“ sind die TeilnehmerInnen beim Integrationsleasing in Partnerbetriebe eingebunden. Zielgruppe für das Projekt sind Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen. Ziel der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) ist es, durch gezielte Maßnahmen in der Vorbereitungsphase (BBE) und durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse bei Partnerbetrieben (Integrationsleasing) eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen in der Vorbereitungsmaßnahme (BBE) Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses in Überlassung Nachbetreuung in Unternehmen zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigung (bis zu 3 Monate) Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Überlassung der Arbeitskräfte mit dem Ziel einer Anschlussbeschäftigung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call Leben und Arbeiten in Vorarlberg
Vorarlberg
Integration von bleibeberechtigten Flüchtlingen und Vertriebenen, leben und arbeiten in Vorarlberg Ein großer Anteil der sich bereits im Land befindlichen bleibeberechtigten Flüchtlinge weist nur ein sehr geringes Ausbildungsniveau aus, nur wenige verfügen über eine Berufsausbildung, die auch verwertbar ist. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig vermehrt Flüchtlinge mit geringem Bildungsgrad auf dem Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Eine sprachliche und berufliche Qualifizierung dieser Personengruppe ist nur schwer möglich. Mit dem ausgeschriebenen Projekt (Bildungsmaßnahme) sollen bleibeberechtigte Flüchtlinge und Vertriebene mit geeigneten Mitteln an das (Arbeits-)Leben in Vorarlberg herangeführt werden und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auf Grund fehlender Netzwerke, Sprachkenntnisse sowie ökonomischer Ressourcen stellen Kinderbetreuung und auch Behördengänge oft sehr zeitintensive Hindernisse für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dar. Diese Hindernisse sollten im Konzept berücksichtigt werden. Personen mit Potential für eine Höherqualifizierung sollen auf weiterführende Ausbildungsmaßnahmen vorbereitet werden. Zielgruppe bildungsferne Flüchtlinge ohne Arbeitsmarktintegration, die über Sprachkenntnisse ab Level A1 verfügen vorwiegend Männer (72%) / Frauen mitberücksichtigen (Module für geschlechterhomogene Gruppen sollten angeboten werden) aus Syrien, Afghanistan und Somalia (67% der KON/SUB) ohne Ausbildung oder max. Pflichtschulabschluss (80%) Ziele, die erreicht werden sollen Teilnehmer_innen erhalten Basiskenntnisse für den Alltag und für im Berufsleben relevante Bereiche und vertiefen ihre Kenntnisse in Deutsch (Alltags- und Berufsleben) und Mathematik Teilnehmer_innen erhalten grundlegende Kenntnisse über das Leben in der Region (Anbindung an die Strukturen auf kommunaler Ebene (Regios, Gemeinden, Vereine, Regionalkoordinator_innen), Öffentlicher Personenverkehr, Anlaufstellen zum Thema Gesundheit, usw.) Zielgruppe an den Arbeitsmarkt oder weiterführende Ausbildung heranführen Praxiserwerb durch Arbeitstrainings in Unternehmen Aufnahme einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung der Zielgruppe
ESF+ 21-27 Call ReUse
Vorarlberg
Sammeln und Wiederverwerten sind ein immer wichtiger werdendes Thema. Um dies voranzutreiben braucht es Menschen mit einer Affinität zu diesem Thema und auch mit dem entsprechenden Know-how. Gerade in den Bauhöfen der Gemeinden, in der Abfallwirtschaft und in Reparaturbetrieben werden entsprechend qualifizierte Personen gesucht. Im Rahmen des Projektes sollen Langzeitarbeitslose und davon betroffene Personen eine Qualifizierung erhalten, damit sie an den in Frage kommenden Stellen in den Gemeinden bzw. Unternehmen der Abfallwirtschaft nachfolgend in ein Dienstverhältnis übernommen werden. Im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) „ReUse“ sollen für Personen aus der Zielgruppe befristete Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt bzw. Dienstverhältnis im Rahmen eines SÖB. Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des SÖB. Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den „regulären“ Arbeitsmarkt. Geplante Zielgruppen Langzeitbeschäftigungslose und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Ältere Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Personen mit Behinderung Geplante Instrumente Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes: Qualifizierungsmaßnahme in einem SÖB, Beschäftigungsphase (Transitdienstverhältnis) in einem Sozialökonomischen Betrieb bis max. 12 Monate Ziele Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen die im Projekt eingetretenen Personen zu schulen und zu qualifizieren und somit deren Reintegration in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der TeilnehmerInnen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen. Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Kooperation mit Gemeinden, Altstoffsammelzentren, Gemeindeverband, usw.
ESF+ JTF 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 7, Call Sozialökonomische Betriebe in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch ein Beschäftigungsprojekt (Sozialökonomischer Betrieb - SÖB). Die SÖBs sollen im Bereich Elektrotechnik (Vor- und Basisqualifizierung) tätig sein. Im Sinne eines sehr guten und funktionierenden Kreislaufwirtschaftssystems sollen (entsorgte) Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Computer etc.) repariert oder fachmänisch demontiert und entsorgt werden. Zweck ist die Schaffung eines zeitlich befristeten Beschäftigungsangebotes für arbeitsmarktferne Personen (die Zielgruppe richtet sich nach dem ESF+/JTF Programm an: Langzeitarbeitslose/Arbeitslose, Arbeitssuchende etc.). Die arbeitsmarktpolitische Leistung besteht darin, den Zielgruppenpersonen den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Transitfunktion mit bewusst gestaltetem Ein- und Ausstieg) und durch den Erwerb von bestimmten Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung, durch Gesundheitsangebote etc. die individuellen Vermittlungschancen der TMA soweit zu verbessern, dass der Wiedereinstieg in den ungeförderten Arbeitsmarkt erreichbar wird. Es sollen den TMA im Arbeitstraining wie im SÖB neben der sozialpädagogischen Betreuung gesundheitliche Unterstützungsangebote im Rahmen eines möglichst großen Netzwerkes des Trägers zur Verfügung gestellt werden, um die Herstellung und den Erhalt der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit zu erreichen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 2021-27: Umsetzung Priorität 7, Call Gezielte Berufsberatung/-orientierung in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur gezielten Berufsberatung und -orientierung, Aktivierung und Betreuung, Information und Branchenvorstellung, Erhebung der Bedarfe und der Entwicklungsmöglichkeiten in Betrieben und ggf. in Schulen in den geförderten, vom JTF bestimmten Regionen in OÖ. Es sollen Betriebe auf bestehende Ausbildungsmaßnahmen im Bereich ökologischer Aus- und Weiterbildung („Green Jobs“) hingewiesen werden und der Bedarf an weiterführenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen in der Region erhoben werden. Die Mitarbeiter:innen in Unternehmen, die vor einer Schließung, Umstrukturierung, Umstellung der eingesetzten Technologien, Erweiterung der Geschäftsbereiche u. ä. stehen, sollen die Möglichkeit einer proaktiven Berufs- und Qualifizierungsberatung bekommen. Weiters sollen Arbeitssuchende sowie zukünftig Beteiligte am Arbeitsmarkt (wie zB. Personen in Ausbildung, Studierende etc.) aktiv auf einen erfolgreichen (Wieder-)Einstieg vorbereitet werden. Für diese Personen sollen gezielte Informations- und Beratungsangebote umgesetzt werden, die Wirtschaftsbereiche die dem "grünen Sektor" zuzuordnen sind und die damit verbundenen notwendigen Kompetenzen, etwa in den MINT-Bereichen oder auch nachhaltige Energie und Bauwesen miteinbeziehen. Generell soll das Angebot zur Schaffung des allgemeinen Bewusstseins für einen gerechten Übergang beitragen. Die Verbreitung der Informationen über berufliche Möglichkeiten in technischen und technologischen zukunftsfähigen Wirtschaftsbereichen sollen Personen zu einer Entscheidung über eine berufliche Neuorientierung ermutigen. Dabei sollen sich neue Chancen für eine Verbesserung der beruflichen Situation insbesondere für niedrigqualifizierte Personen, die oft im Niedriglohnbereich beschäftigt sind ergeben. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Kärnten
Was wird gefördert? Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen? Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land). Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben. Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben. Wo können die Anträge gestellt werden? Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf. Wofür können Anträge gestellt werden? Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Welche Themen werden beraten? Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt? von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.
Humanpotenzial
Österreich
Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden. Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive um die Zielgruppe Großunternehmen erweitert. Themenziele: Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ Qualifizierungsoffensive: Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch im Rahmen der Transformationsoffensive, als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen: Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen. Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen Schulungsformate zur Qualifizierung bestehender Fachkräfte gemeinsam mit Weiterbildungsanbietern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln & testen; Skalierung von Schulungsmaßnahmen für Branchen oder Themen Innovatorinnen: Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch: Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen. Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen und systemischen Herangehensweisen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen. Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen). In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter/innen österreichischer Unternehmen im Bereich Green & Digital Transition (Kooperative) Qualifizierungsprojekte, die zur Identifikation notwendiger Kompetenzen für die Transformation sowie zur gezielten Erhöhung dieser Kompetenzen in österreichischen Unternehmen führen Entwicklung und Testung von Schulungsinhalten und –formaten zur Unterstützung der Transformation für bestimmte Branchen oder Themen
Überbrückungsgeld (Förderung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ÜG
Österreich
Während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten) fördert der SWF gem. § 7 der SWF-Leistungsordnung idgF gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Stehzeit pro Anlassfall 140 % während der ersten 10 Arbeitstage des dafür aufgewendeten Bruttolohns/-gehalts bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen, Zuschläge und anteiliger Sonderzahlungen). Die Auszahlung des Überbrückungsgeldes erfolgt nach Ablauf und Nachweis des Behaltemonats und/oder von etwaigen Kurzarbeitszeiten, sowie der vollständig/korrekt eingebrachten Förderunterlagen. Nichtleistungsstunden (Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich etc.) sowie Zeiten, für die die Zeitarbeitskraft eine (garantierte) Nettoersatzrate aus Kurzarbeit erhält, werden nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Voraussetzung für diese Förderung ist es, dass das Arbeits-/Dienstverhältnis der Zeitarbeitskraft vor Beginn der Stehzeit zumindest einen Monat (Beschäftigungsmonat) und nach Beendigung der Stehzeit zumindest einen weiteren Monat (Behaltemonat) unaufgelöst aufrecht war. Wurde der beantragte „Stehzeitenblock" durch einen missglückten Überlassungsversuch von nicht mehr als einem Arbeitstag unterbrochen, so ist dies für eine Förderung unschädlich. Das Überbrückungsgeld gebührt auch in jenen Fällen, in denen das Arbeits-/Dienstverhältnis vor Ablauf des Behaltemonats durch berechtigte Entlassung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder Kündigung durch die Zeitarbeitskraft beendet wird. Für einen neuerlichen Antrag auf Überbrückungsgeld darf sich der vorhergehende Behaltemonat nicht mit dem Beschäftigungsmonat vor einer neuerlichen Stehzeit überlappen. Das Überbrückungsgeld kann vom Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen pro Zeitarbeitskraft mehrmals pro Kalenderjahr beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die eine Zeitarbeitskraft auf Stehzeit nach obigen Voraussetzungen haben und ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung pünktlich einbezahlt haben.