Kurzarbeits-/Qualifizierungsbeihilfe Link zur Förderung

  • Unterstützungsleistung an Betriebe während einer befristeten Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung.
  • Die Beschäftigung soll bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesichert werden. Ein zeitlich begrenzter Engpass soll überbrückt werden – etwa infolge eines vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen, Zulieferungen oder Betriebsmitteln. Diese Phase kann genutzt werden, um die betroffenen Arbeitskräfte aus- und weiterzubilden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF; Bundesrichtlinie/Qualifizierungsbeihilfe (KAB)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

20 Mio. Euro

Wirkungsziele

Vermeidung und damit Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1064690