Unterstützungsleistung an Betriebe während einer befristeten Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung.
Die Beschäftigung soll bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesichert werden. Ein zeitlich begrenzter Engpass soll überbrückt werden – etwa infolge eines vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen, Zulieferungen oder Betriebsmitteln. Diese Phase kann genutzt werden, um die betroffenen Arbeitskräfte aus- und weiterzubilden.