Basisförderung Lehrstellen
Österreich
Die Basisförderung wird für jedes Lehrverhältnis, das über ein ganzes Lehrjahr aufrecht war oder regulär (durch Lehrabschlussprüfung) geendet hat, gewährt und beträgt drei Lehrlingsentschädigungen für das erste Lehrjahr, zwei Lehrlingsentschädigungen für das zweite Lehrjahr und eine Lehrlingsentschädigung für das dritte und für das vierte Lehrjahr.