Bildungsgeld update Link zur Förderung kopieren

Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden.

Fördernehmer/innen können sein:

  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen
  • Selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter/innen
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

1. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer (verlorener) Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und besteht aus einer Basisförderung und einem Bildungsbonus.

2. Die Förderung beträgt für Kurse, die ab 01.01.2020 beginnen

a) 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und

b) 20 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

Richtlinie Bildungsgeld update 1

3. Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 € 3.500,- pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

4. Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.

Rechtsgrundlage

§ 14 Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetz, Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Richtlinie Bildungsgeld update
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1035492