1. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer (verlorener) Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und besteht aus einer Basisförderung und einem Bildungsbonus.
2. Die Förderung beträgt für Kurse, die ab 01.01.2020 beginnen
a) 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
b) 20 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Richtlinie Bildungsgeld update 1
3. Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 € 3.500,- pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
4. Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: