ESF+ (21-27): Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist, einen Anreiz zu beruflichen Höherqualifizierung für Personen zu schaffen, die trotz Beschäftigung von Armutsgefährdung betroffen sind, um so die Beschäftigungsfähigkeit bzw. die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen und damit die soziale Eingliederung zu unterstützen. Im Sinn der Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Strategie – Arbeitsmarkt Tirol 2030 wird diese Förderung auch mit Mitteln des ESF finanziert.

Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen:

  • Nachholen von beruflichen Abschlüssen (v.a. Lehrabschlüsse) 
  • Umschulungen, wenn diese zu einer Höherqualifizierung führen
  • Berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
+43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Tiroler Arbeitsnehmerförderungsgesetz, Richtlinie Sonderprogramm Weiterbildungsbonus, Rahmenrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1062389