NÖ Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

  • Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der NÖ Arbeitsmarktstrategie 2021 – 2027.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch arbeitssuchende Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sollen in ihrer Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe am Arbeitsmarkt bestmöglich, zielgerichtet und zielgruppenspezifisch unterstützt werden.
  • Durch niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote sollen am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt integriert werden.
  • Weiters soll durch den Ausbau von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten die Qualifizierung von beschäftigten Personen gefördert werden.
  • Die Förderung richtet sich einerseits direkt an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andererseits an Öffentliche Einrichtungen, Vereine und Unternehmen, die in weiterer Folge Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen durchführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, F4
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-9555
post.f4@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarkt.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Je nach Vertrag, Vereinbarung oder Art der Förderung unterschiedlich (Details in den einzelnen Richtlinien und Verträgen geklärt)

  • Kontrolle/Prüfung der Kriterien
  • Kontrolle/Prüfung der Finanzierungspläne
  • Laufendes Controlling und Monitoring
  • Kontrolle/Prüfung der Endabrechnungen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes NÖ (F1-S-1/119-2017), Förderverträge, Beschlüsse des NÖ Landtages, Beschlüsse der NÖ Landesregierung, Kooperationsverträge, Werkverträge und/oder Einzelaufträge zwischen dem Land NÖ, dem AMS NÖ und möglichen weiteren Organisationen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1061316