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Förderungen zum Thema Forschung, Entwicklung

Forschungsprämie
Österreich
Unternehmen, die eine begünstigte Forschung selbst betreiben oder in Auftrag geben, können eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen oder der Kosten für die Auftragsforschung geltend machen. Begünstigte Aufwendungen für die eigenbetriebliche Forschung sind: Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, ebenso Honorare aus entsprechenden Werkverträgen Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig (d.h. mindestens die halbe Nutzungsdauer, Grundstücke und Gebäude mindestens 10 Jahre) Forschung und experimenteller Entwicklung dienen Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (z.B. Kosten des Lohnbüros, soweit sie auf Forschungspersonal entfallen, anteilige Verwaltungskosten, nicht jedoch Vertriebskosten) Fiktiver Unternehmerlohn für Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer, Mitunternehmerinnen/Mitunternehmer und unentgeltlich tätige Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (ab dem Jahr 2024: 50 Euro für jede nachgewiesene Tätigkeitsstunde in begünstigter Forschung und experimenteller Entwicklung, maximal 86.000 Euro pro Wirtschaftsjahr) Begünstigte Aufwendungen für die Auftragsforschung sind die von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer, maximal aber eine Million Euro pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate). Die Prämie ist nicht steuerpflichtig (keine Betriebseinnahme). Sie ist auf dem Abgabenkonto gut zu schreiben.
FTI-Initiative für die Transformation der Industrie
Österreich
Mit dieser FTI-Initiative für die Transformation der Industrie sollen technologische Lösungen für die produzierende Industrie entwickelt werden, welche treibhausgasemittierende Technologien und Anlagen ersetzen. Es soll anhand von Vorzeigeprojekten der Nachweis erbracht werden, dass klimaneutrale industrielle Produktion mit Innovationen Made in Austria technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die gefundenen Lösungen sollen als Modelle für eine breite Umsetzung dienen. Diese FTI-Initiative ist Teil der umfassenden Klima- und Transformationsoffensive – Transformation der Industrie des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität Innovation und Technologie (BMK). Das Gesamtbudget für diese FTI-Initiative, dotiert aus Mitteln des BMK, beträgt 240 Mio. Euro bis 2026. Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie setzt sich zum Ziel, die produzierende Industrie (Eisen, Stahl, Chemie, Zement, Papier, …) in Österreich bis 2030 bei der Entwicklung und Erprobung von Innovationen zur dauerhaften Reduktion prozessinduzierter THG-Emissionen unter Berücksichtigung der Kreislauffähigkeit zu unterstützen. Im Fokus der Förderung stehen prototypische Anwendungen mit einem hohen Innovations- und Demonstrationscharakter, die in Projektverbünden mit signifikanter Beteiligung der Industrie (Branchen, Standorte, Technologiepfade, Wertschöpfungsketten) weiterentwickelt und modellhaft eingesetzt werden. Mit dieser FTI-Initiative sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen der österreichischen Industrie in den genannten Sektoren um 500.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduziert werden.