Forschungsprämie Link zur Förderung kopieren

Unternehmen, die eine begünstigte Forschung selbst betreiben oder in Auftrag geben, können eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen oder der Kosten für die Auftragsforschung geltend machen.

Begünstigte Aufwendungen für die eigenbetriebliche Forschung sind:

  • Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, ebenso Honorare aus entsprechenden Werkverträgen
  • Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig (d.h. mindestens die halbe Nutzungsdauer, Grundstücke und Gebäude mindestens 10 Jahre) Forschung und experimenteller Entwicklung dienen
  • Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
  • Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (z.B. Kosten des Lohnbüros, soweit sie auf Forschungspersonal entfallen, anteilige Verwaltungskosten, nicht jedoch Vertriebskosten)
  • Fiktiver Unternehmerlohn für Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer, Mitunternehmerinnen/Mitunternehmer und unentgeltlich tätige Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (ab dem Jahr 2024: 50 Euro für jede nachgewiesene Tätigkeitsstunde in begünstigter Forschung und experimenteller Entwicklung, maximal 86.000 Euro pro Wirtschaftsjahr)

Begünstigte Aufwendungen für die Auftragsforschung sind die von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer, maximal aber eine Million Euro pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate).

Die Prämie ist nicht steuerpflichtig (keine Betriebseinnahme). Sie ist auf dem Abgabenkonto gut zu schreiben.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlage

§ 108c Einkommensteuergesetz1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Entlastung von Unternehmen

Referenznummer

1006931