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Unternehmen, die eine begünstigte Forschung selbst betreiben oder in Auftrag geben, können eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen oder der Kosten für die Auftragsforschung geltend machen.
Forschungsprämie
bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2017/2018 14% auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf das Kalenderjahr 2018 entfällt.
Finanzamt https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Behoerden/_start.asp?DisTyp=FA
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.01.2023)