Es werden Projekte oder Aktivitäten mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse unterstützt, welche einen qualitativen Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 und den darin formulierten Kernstrategien leisten. Förderbar sind Projekte und Aktivitäten von Projektträgern/Projektträgerinnen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark sowie Maßnahmen deren Durchführung zumindest in Teilbereichen in der Steiermark erfolgt.